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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 108
Radausführungskennz.:                                     LK 108
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5303        130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5303        120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5303        140 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5303        135 Nm
BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            5335        200 Nm
BF6       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            5328        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max            205/50R17                              A01) bis A10)
                                      K57) N215)                             BF1) K03) K04) S01)

                                        205/50R17 M+S
                                        K57)

                                        215/45R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        K57)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-    205/50R17                            A01) bis A10)
                Max                     K03) K04) N215)                      BF1) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur         215/45R17
                205/55R16)              K03) N225) T91)

                                        215/50R17
                                        K03) K04) K67) N225)

                                        225/45R17
                                        K03) K04) N235)

                                        235/45R17
                                        K03) K04) K67)

                                        245/45R17
                                        G8T) K01) K04) K13) K22) K27) K67)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-    205/50R17                            A01) bis A10)
                Max                                                          BF1) K03) K04) S01)
                (Serie nur 205/55R16)   225/45R17
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
DB3                                e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                  205/45R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,                                   BF1) S01)
                Kombi, Cabrio)              205/50R17
                                            A01) K61) K62)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01) K62)

                                          235/45R17
                                          A01) K03) K04) K60) K61) K62)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST         205/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                                              BF1) S01)
                                          205/50R17 M+S
                                          A01) K61) K62)

                                          215/45R17 M+S

                                          225/45R17 M+S
                                          A01) K62)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS         205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                                      W215)                                   BF1)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01) K01) K72)

                                          225/45R17 M+S

                                          235/45R17 M+S
                                          A01) K01) K72)

                                          245/45R17 M+S
                                          A01) K01) K13) K16) K22) K72)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     A01) K03) N215)                   BF1) S01)

                                        205/55R17
                                        A01) G01) K03) K13) K22) N215)

                                        215/45R17
                                        A93a)

                                        215/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        225/45R17
                                        A01) K03)

                                        235/45R17
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST         215/45R17                          A02) bis A10)
                                      A93a) N225)                        BF1)

                                        215/45R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/50R17
                                        A01) K01) K04) N225)

                                        215/50R17 M+S
                                        A01) K01) K04)

                                        225/45R17
                                        A01) K03) N235)

                                        225/45R17 M+S
                                        A01) K03)

                                        235/45R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R17
                                        A01) K01) K04) K13) K22) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            205/55R17                           A01) bis A10)
                (Limousine,           N215)                               A11) BF1) E73) K04)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)   215/50R17
                                      K03)

                                        235/45R17
                                        K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus             205/55R17                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,     K03) N215)                         A11) BF1) E73) K04)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)       215/50R17
                                       K01)

                                        235/45R17
                                        K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                             e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active       215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93a)                             A11) BF1)

                                        215/55R17

                                        225/50R17

                                        235/50R17

                                        245/45R17
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206     Ford Focus ST          215/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     N225)                              BF1)

                                        215/50R17
                                        A01) K03) K04) N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K03) N235)

                                        235/45R17
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               215/55R17                         A02) bis A10)
                (1. Generation)         N225)                             BF1) E61) S01)

                                        215/60R17
                                        N225)

                                        225/55R17
                                        N235)

                                        225/60R17
                                        N235)

                                        235/50R17
                                        A01) K03)

                                        235/55R17
                                        A01) K03)

                                        245/50R17
                                        A01) K03)

                                        245/55R17
                                        A01) K03)

                                        255/50R17
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga               215/60R17                          A02) bis A10)
                (2. Generation)         N225)                              BF1) E62)

                                         225/55R17
                                         N235)

                                         225/60R17
                                         A01) K77) N235)

                                         235/55R17
                                         A01) K03)

                                         245/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04) K77)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK                             e13*2007/46*2188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140      Ford Kuga               225/65R17                          A01) bis A10)
                (3. Generation)                                            A11) BF2) EF0) K04)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo              205/50R17                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)    A93) N215)                        BF3) E52) E64) S01)

                                         215/45R17

                                         215/50R17
                                         A01) K04)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     8 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo             215/50R17                         A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)    N225)                             A11) BF3) E65) K04)

                                        215/50R17 M+S

                                        215/55R17
                                        K13) K25) N225)

                                        215/55R17 M+S
                                        K13) K25)

                                        225/50R17
                                        N235)

                                        225/50R17 M+S

                                        235/45R17
                                        A93a)

                                        235/50R17
                                        K03) K13) K25)

                                        245/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K                           e9*2007/46*3165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147      Ford Puma              205/55R17                          A01) bis A10)
                                       N215)                              A11) BF4) K01) K04)

                                        205/60R17
                                        N215)

                                        215/55R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     9 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.          215/55R17                                A02) bis A10)
                Generation; Ford       N225)                                    BF5) E69) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                       225/50R17

                                        225/55R17
                                        ER4) G8B)

                                        235/50R17
                                        A01) K03) K04)

                                        245/50R17
                                        A01) ER4) G8B) K01) K04) K38)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
WAH6                             e13*2007/46*2374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/55R17                               A02) bis A10)
                Generation; Ford         ER2)                                    A11c) BF5) E69a) EF0)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an         245/50R17
                Fahrzeugausführungen A01) ER4) K01) K04)
                bis einschließlich 18
                Zoll Serienbereifung)    245/55R17
                                         A01) ER1) G2F) K01) K04) K13) K22) K80)
                                         K81)

                                        255/50R17
                                        A01) ER3) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
WAH6                             e13*2007/46*2374*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/55R17                               A02) bis A10)
                Generation; Ford         ER2)                                    A11c) BF5) E69a) EF0)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an         245/50R17
                Fahrzeugausführungen A01) ER4) K01) K04)
                die mit 19 Zoll
                Bereifung ausgerüstet    245/55R17
                sind)                    A01) ER1) G2F) K01) K04) K13) K22) K80)
                                         K81)

                                        255/50R17
                                        A01) ER3) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     10 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                              e1*2001/116*0206*..
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PT2                              e1*2007/46*0271*..
PT2                              L071
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PU2                              L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/     205/45R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           T88)                              BF1) E63) S01)
                (bis Modelljahr 2013)
                                          215/45R17
                                          A01) K03) K04) T91)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
PU2                             e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/    205/55R17                          A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG                                       BF3) E63a)
                (ab Modell 2014 bis      215/50R17
                Facelift 2018)
                                         225/45R17
                                         T94)

                                         225/50R17
                                         A01) K01)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         A01) K01)
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     11 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect /    205/50R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           ER7) GKX) N215) T93)              BF6) E74)
                (ab Facelift 2018)
                                          205/55R17
                                          ER6) N215) T95)

                                         215/50R17
                                         A01) ER7) K01) K04) T95)

                                         215/55R17
                                         A01) ER5) G0Z) K01) K04) K79)

                                         225/45R17
                                         ER7) GKX) T94)

                                         225/50R17
                                         A01) ER6) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A01) ER7) K01) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) ER7) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     12 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 135 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: 5335
       Anzugsmoment: 200 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: 5328
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
       mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
       Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
       • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
       • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
       • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
      • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     14 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e13*2001/116*0185*24.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
       • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
       • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     15 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
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K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
          hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
          dem Radhaus zu verkleben,
       • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
          um ca. 8 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
          kürzen,

K60)   An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       ca. 10 mm zu kürzen.

K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
       vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
          befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

K79)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist
          in diesem Bereich warm einzuformen,
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter
          der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
       Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     17 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
          ist zu entfernen,
       • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
          auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
          nach hinten zu versetzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     18 / 18
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Die Anlage 9 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2024