Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 108 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø65,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6 M12x1,25, Schaftlänge 30 mm RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6 UHZ, 6 XFV, 6****, 9****, 6, 8 Typ: 9**** ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 120 607 205/55R17 A02) bis A10) E42) B28) 225/50R17 e2*98/14*0199*21 1210/1050 (1100) 5/108/65,1 RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 6 3FY ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0332*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break, Peugeot 407 Coupe 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0332*07 1120/1120 5/108/65 Typ: 6 3FZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0294*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 116 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0293*03 1120/1120 5/108/65 Typ: 6 4HP ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0352*07 1220/1120 5/108/65 Typ: 6 4HT ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0346*07 1220/1120 5/108/65 Typ: 6 6FY ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 A01)G01) 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0330*06 1040/1120 5/108/65 RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 6 6FZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 A01)G01) 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0292*03 1040/1120 5/108/65 Typ: 6 9HY ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0336*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 A01)G01) 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0336*00 1075/1120 5/108/65 Typ: 6 9HZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0296*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 A01)G01) 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0296*11 1075/1120 5/108/65 Typ: 6 RFJ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0331*06 1090/1120 5/108/65 RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 6 RFN ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0293*04 1090/1120 5/108/65 Typ: 6 RHL ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0312*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break 215/55R17 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0312*02 1140/1010 5/108/65 Typ: 6 RHR ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break, E65) Peugeot 407 Coupe 215/55R17 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0297*12 1200/1120 5/108/65 Typ: 6 UHZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break, Peugeot 407 Coupe 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0328*08 1290/1120 5/108/65 RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: 6 XFV ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0295*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break, Peugeot 407 Coupe 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0295*09 1250/1120 5/108/65 Typ: 6**** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10) Peugeot 407 Break, Peugeot 407 Coupe 225/50R17 A01)K02)K03) e2*2001/116*0369*08 1290/1120 5/108/65 Typ: 6 ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Peugeot 407 Break 205/55R17 A02) bis A10) M00) 215/55R17 G80)M00) 225/50R17 A01)K02)K03) 235/45R17 A01)K02)K03) e2*2007/46*0062*01 1065/1150 5/108/65 Typ: 8 ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 150 Peugeot 508, 215/55R17 A01) bis A10)E07) Peugeot 508 SW K03) K04) 225/50R17 K03) 225/55R17 K03)K15)K23) 235/50R17 K01)K15)K23) e2*2007/46*0080*02 1370/1130 5/108/65 Auflagen und Hinweise RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm - Hinterachse : ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm. RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G80) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 205/60 R16 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 10a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx