Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 108
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6 M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6
UHZ, 6 XFV, 6****, 9****, 6, 8
Typ: 9****
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 120 607 205/55R17 A02) bis A10)
E42) B28)
225/50R17
e2*98/14*0199*21 1210/1050 (1100) 5/108/65,1
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 6 3FY
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0332*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break,
Peugeot 407 Coupe 225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0332*07 1120/1120 5/108/65
Typ: 6 3FZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0293*03 1120/1120 5/108/65
Typ: 6 4HP
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0352*07 1220/1120 5/108/65
Typ: 6 4HT
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0346*07 1220/1120 5/108/65
Typ: 6 6FY
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0330*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
A01)G01)
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0330*06 1040/1120 5/108/65
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 6 6FZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
A01)G01)
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0292*03 1040/1120 5/108/65
Typ: 6 9HY
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
A01)G01)
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0336*00 1075/1120 5/108/65
Typ: 6 9HZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0296*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
A01)G01)
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0296*11 1075/1120 5/108/65
Typ: 6 RFJ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0331*06 1090/1120 5/108/65
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 6 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0293*04 1090/1120 5/108/65
Typ: 6 RHL
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0312*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break
215/55R17
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0312*02 1140/1010 5/108/65
Typ: 6 RHR
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 407 , 205/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break, E65)
Peugeot 407 Coupe
215/55R17
225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0297*12 1200/1120 5/108/65
Typ: 6 UHZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break,
Peugeot 407 Coupe 225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0328*08 1290/1120 5/108/65
RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: 6 XFV
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break,
Peugeot 407 Coupe 225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0295*09 1250/1120 5/108/65
Typ: 6****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Peugeot 407 , 215/55R17 A02) bis A10)
Peugeot 407 Break,
Peugeot 407 Coupe 225/50R17
A01)K02)K03)
e2*2001/116*0369*08 1290/1120 5/108/65
Typ: 6
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Peugeot 407 Break 205/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/55R17
G80)M00)
225/50R17
A01)K02)K03)
235/45R17
A01)K02)K03)
e2*2007/46*0062*01 1065/1150 5/108/65
Typ: 8
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150 Peugeot 508, 215/55R17 A01) bis A10)E07)
Peugeot 508 SW K03) K04)
225/50R17
K03)
225/55R17
K03)K15)K23)
235/50R17
K01)K15)K23)
e2*2007/46*0080*02 1370/1130 5/108/65
Auflagen und Hinweise
RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
- Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm
- Hinterachse : ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm.
RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G80) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 205/60 R16 ausgerüstet
sind, ist die Auflage G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
RA-000598-A0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx