Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 75735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           LK 108
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, 6 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6        M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6
UHZ, 6 XFV, 6*****, 9****, 6, 8, L




RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    2/6                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                         9****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 120    607                     205/55R17                              A02) bis A10)
                                       E42)                                   B28)

                                             225/50R17
e2*98/14*0199*21   1210/1050 (1100)                                           5/108/65,1



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6                                  e2*2007/46*0062*..
6 3FY                              e2*2001/116*0332*..
6 3FZ                              e2*2001/116*0294*..
6 4HP                              e2*2001/116*0352*..
6 4HT                              e2*2001/116*0346*..
6 6FY                              e2*2001/116*0330*..
6 6FZ                              e2*2001/116*0292*..
6 9HY                              e2*2001/116*0336*..
6 9HZ                              e2*2001/116*0296*..
6 RFJ                              e2*2001/116*0331*..
6 RFN                              e2*2001/116*0293*..
6 RHL                              e2*2001/116*0312*..
6 RHR                              e2*2001/116*0297*..
6 UHZ                              e2*2001/116*0328*..
6 XFV                              e2*2001/116*0295*..
6*****                             e2*2001/116*0369*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155         Peugeot 407              205/55R17                         A02) bis A10)
                   (Limousine, Kombi)       N215)

                                             215/50R17

                                             215/55R17
                                             G7U)

                                             225/50R17
                                             A01) K03)K04)

                                             245/45R17
                                             A01) K03)K04)




RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8                              e2*2007/46*0080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 508 RXH         225/50R17                          A02) bis A10)

                                          225/55R17

                                          235/50R17
                                          A01) K04)

                                          245/50R17
                                          A01) K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8                               e2*2007/46*0080*..
8                               e2*2007/46*0081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW      215/55R17                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen                                        EF0)
                Allroad bzw. RXH)        225/50R17
                                         A01) K03)K04)

                                          235/50R17
                                          A01) K01)K04) K15) K23)

                                          245/45R17
                                          A01) A93a)K03) K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e2*2007/46*0405*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 115      Peugeot 308             205/45R17                          A02) bis A10)
                (Schrägheck)            A93a)N215)

                                          205/50R17
                                          A01) K106)K11) K12) K25) N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          A01) K106)K12)




RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    4/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm

E42)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
     - Befestigungsschraube auszuschneiden,
     - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
       Befestigungschraube warm einzuformen.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014




RA-000598-B0-015-10a~PE-5-108-65-ET40.docx