Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 108 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G, M, JM, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm J bis Modelljahr 08/2002 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Modelljahr 09/2002 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm JE, K, DE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 103 Renault Espace 1.9Tdi 215/50R17 A02) bis A10) Renault Espace 2.0 A01)K38) S02) 225/45R17 235/40R17 M00) 235/45R17 A01)K02)K38)K47) 81 bis 95 Renault Espace 2.2 TD 225/45R17 A02) bis A10) S02) 235/45R17 A01)K02)K38)K47) 123 bis 140 Renault Espace V6 225/45R17 A02) bis A10) S02) 235/45R17 A01)K02)K38)K47) e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 205/50R17 A01) bis A10) Laguna Grand Tour E54) K15)K18) 215/45R17 E54) 225/45R17 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A01) bis A10) E54) K15)K18)V00) e2*98/14*0206*39E 1190/1110(0) 5/108/60 Typ: DE ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 152 Renault Avantime 225/50R17 A01) bis A10) K03) e2*98/14*0247*03E 1320/1250 5/108/60 RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 177 Renault VelSatis 225/55R17 A01) bis A10) K03)K04) 235/50R17 245/50R17 e1*98/14*0263*28 1370 / 1370 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 127 Renault Espace 225/55R17 A01) bis A10) ER1) K04) 235/50R17 K03) e2*2007/46*0009*08 1420/1410 5/108/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 205/50R17 A01) K52) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 A01) K52) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10) (Kombi) 205/50R17 A01) K52)K66) 215/45R17 225/45R17 A01) K52)K66) RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Renault Megane Scenic, 205/50R17 A02) bis A10) Megane Grand Scenic 205/55R17 215/50R17 225/45R17 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 84 Renault Kangoo 205/50R17 A02) bis A10) A01) K04)K74) 215/45R17 A01) G6D)K04) T91) 225/45R17 A01) K04)K74) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1395 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen. K47) Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen. K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden. RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360 Nr. : RA-000598-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014 RA-000598-B0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx