Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 108
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, F, B-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
100 bis 169 Volvo C70 215/50R17 A02) bis A10)
S01)
225/45R17
235/45R17
74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
e4*2001/116*0076*22 1140/1080 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10)
E48)
215/50R17
E48)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
e9*2001/116*0057*14 1300/1080(0) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10)
215/50R17 M+S
225/50R17
235/45R17
245/45R17
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
E48)
215/50R17
E48)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/55R17
A01)K03)
e9*2001/116*0065*11 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
E48)
215/50R17
E48)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/55R17
A01)K03)
e1*2001/116*0505*05 1260/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
E48)
215/50R17
E48)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/55R17
A01)K03)
e1*2007/46*0495*00 1280/1215(0) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24)
A93) K01)
235/65R17
245/60R17
K04)
255/55R17
K04)
255/60R17
K04)
275/55R17
K04)K47)
e9*2001/116*0068*06 1290/1295(0) 5/108/63,3
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24)
A93) K01)
235/65R17
245/60R17
K04)
255/55R17
K04)
255/60R17
K04)
275/55R17
K04)K47)
e1*2001/116*0507*05 1260/1295(0) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24)
A93) K01)
235/65R17
245/60R17
K04)
255/55R17
K04)
255/60R17
K04)
275/55R17
K04)K47)
e1*2007/46*0339*01 1260/1295(0) 5/108/63,3
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo S60, 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo S60 Allrad A93a)M00) K01)K04)
(Limousine)
205/55R17
M00)
215/45R17
A93)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/45R17
K49)
e9*2007/46*0023*01 1250/1070(0) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1297 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
ankleben).
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx