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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     1/9                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 75735
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                          LK 108
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                        720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke    :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
A, A-2D, B, B-2D, F, B-N2D      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M,M-2D                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                M12x1,5




RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     2/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         M
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169   Volvo S40, V50          205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)S01)
                                        215/45R17

                                        225/45R17
 100 bis 169          Volvo C70         215/50R17                       A02) bis A10)
                                                                        S01)
                                        225/45R17

                                        235/45R17
 74 bis 169           Volvo C30         205/50R17                       A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)S01)
                                        215/45R17

                                        225/45R17
e4*2001/116*0076*22   1140/1080                                         5/108/63,3



Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162   Volvo C30               205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)S01)
                                        215/45R17

                                        225/45R17
e1*2001/116*0427*07   1080/900(0)                                       5/108/63,3



Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 232   Volvo S80               205/55R17                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        215/50R17
                                        E48)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17

e9*2001/116*0057*14   1300/1080(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     3/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         A-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 151          Volvo S80               205/55R17 M+S                     A02) bis A10)

                                        215/50R17 M+S

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17
e1*2001/116*0504*00   1230/1030(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 224   Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        215/50R17
                                        E48)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17
 120 bis 224          Volvo XC70        215/55R17                       A02) bis A10)

                                        215/60R17

                                        225/55R17
                                        A01)K03)
e9*2001/116*0065*11   1280/1210(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         B-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 210   Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        215/50R17
                                        E48)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17
 120 bis 210          Volvo XC70        215/55R17                       A02) bis A10)

                                        215/60R17

                                        225/55R17
                                        A01)K03)
e1*2001/116*0505*05   1260/1210(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         B-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 224   Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        215/50R17
                                        E48)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17
 120 bis 224          Volvo XC70        215/55R17                       A02) bis A10)

                                        215/60R17

                                        225/55R17
                                        A01)K03)
e1*2007/46*0495*00    1280/1215(0)                                      5/108/63,3




RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     5/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         D
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Volvo XC60              235/60R17                         A01) bis A10)E24)
                                      A93)                              K01)

                                        235/65R17

                                        245/60R17
                                        K04)

                                        255/55R17
                                        K04)

                                        255/60R17
                                        K04)

                                        275/55R17
                                        K04)K47)

e9*2001/116*0068*06   1290/1295(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         D-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/60R17                         A01) bis A10)E24)
                                      A93)                              K01)

                                        235/65R17

                                        245/60R17
                                        K04)

                                        255/55R17
                                        K04)

                                        255/60R17
                                        K04)

                                        275/55R17
                                        K04)K47)
e1*2001/116*0507*05   1260/1295(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         D-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Volvo XC60              235/60R17                            A01) bis A10)E24)
                                      A93)                                 K01)

                                          235/65R17

                                          245/60R17
                                          K04)

                                          255/55R17
                                          K04)

                                          255/60R17
                                          K04)

                                          275/55R17
                                          K04)K47)
e1*2007/46*0339*01   1260/1295(0)                                          5/108/63,3



Typ:                            F
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224   Volvo S60,                205/50R17                         A01) bis A10)
               Volvo S60 Allrad          A93a)M00)                         K01)K04)
               (Limousine)
                                         205/55R17
                                         M00)

                                          215/45R17
                                          A93)

                                          215/50R17
                                          K49)M00)

                                          225/45R17

                                          225/50R17
                                          K48)K49)

                                          235/45R17
                                          K49)

                                          245/45R17
                                          K49)
e9*2007/46*0023*01   1250/1070(0)                                          5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     7/9                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1297 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
     ankleben).



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
       umzulegen und aufzuweiten
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
       klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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