Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 108 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, F, B-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)S01) 215/45R17 225/45R17 100 bis 169 Volvo C70 215/50R17 A02) bis A10) S01) 225/45R17 235/45R17 74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/45R17 225/45R17 e4*2001/116*0076*22 1140/1080 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/45R17 225/45R17 e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10) E48) 215/50R17 E48) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 e9*2001/116*0057*14 1300/1080(0) 5/108/63,3 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10) 215/50R17 M+S 225/50R17 235/45R17 245/45R17 e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) E48) 215/50R17 E48) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) 215/60R17 225/55R17 A01)K03) e9*2001/116*0065*11 1280/1210(0) 5/108/63,3 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) E48) 215/50R17 E48) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) 215/60R17 225/55R17 A01)K03) e1*2001/116*0505*05 1260/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10) E48) 215/50R17 E48) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10) 215/60R17 225/55R17 A01)K03) e1*2007/46*0495*00 1280/1215(0) 5/108/63,3 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: D ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24) A93) K01) 235/65R17 245/60R17 K04) 255/55R17 K04) 255/60R17 K04) 275/55R17 K04)K47) e9*2001/116*0068*06 1290/1295(0) 5/108/63,3 Typ: D-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24) A93) K01) 235/65R17 245/60R17 K04) 255/55R17 K04) 255/60R17 K04) 275/55R17 K04)K47) e1*2001/116*0507*05 1260/1295(0) 5/108/63,3 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: D-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)E24) A93) K01) 235/65R17 245/60R17 K04) 255/55R17 K04) 255/60R17 K04) 275/55R17 K04)K47) e1*2007/46*0339*01 1260/1295(0) 5/108/63,3 Typ: F ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo S60, 205/50R17 A01) bis A10) Volvo S60 Allrad A93a)M00) K01)K04) (Limousine) 205/55R17 M00) 215/45R17 A93) 215/50R17 K49)M00) 225/45R17 225/50R17 K48)K49) 235/45R17 K49) 245/45R17 K49) e9*2007/46*0023*01 1250/1070(0) 5/108/63,3 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1297 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch ankleben). RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 9a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx