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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    1 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   BS5 75735
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              LK 108
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
F, F-N2D, A, A-2D, B, B-2D, B- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          120 Nm
N2D, B-N2E                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M, M-2D, M-N2E                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           120 Nm
                               M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               205/50R17                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)                         S01)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               215/50R17                            A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                     S01)
                                        225/45R17

                                           235/45R17

                                           245/45R17
                                           A01)K33)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)                      S01)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)

                                           215/50R17
                                           A01)G1L)K01)K04)K33)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 205/50R17                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country)
                                          215/45R17

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K04)K13)K22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               205/55R17                           A02) bis A10)
                                        N215)                               E58)

                                          215/50R17
                                          N225)

                                          225/50R17
                                          N235)

                                          235/45R17
                                          N245)

                                          245/45R17




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           N215)

                                         215/50R17
                                         N225)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         245/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/60R17                         A02) bis A10)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                         235/65R17
                                         A01)ER2)K01)

                                         245/60R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/60R17
                                         A01)ER2)K01)K04)

                                         275/55R17
                                         A01)ER2)K01)K04)K47)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)A93a)K01)K04)N215)             E58)EF0)
                Cross Country)
                                          205/55R17
                                          A01)G5W)K01)K04)N215)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          225/45R17
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          225/50R17
                                          A01)G5W)K01)K04)K48)K49)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)K49)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R17                          A02) bis A10)
                V60 Cross Country        A93a)

                                          215/60R17

                                          225/55R17

                                          235/50R17
                                          A01)K01)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)




RA-000598-C0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
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Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000598-C0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
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A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
        Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
        Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/65R17                    2251                        1297
            255/60R17                    2251                        1297
            275/55R17                    2239                        1303
        Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
        bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben
        genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist
        dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
        einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000598-C0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
Anlage-Nr. :               9a
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K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K33)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K47)     An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu
         entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen
         (z. B. durch ankleben).

K48)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
         Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
         klemmen.

K49)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000598-C0-015-09a~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-C0-015
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 BS5 75735


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.01.2016




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