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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                                LK 108
Radgröße:                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                             720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm

 Fahrzeughersteller                :    Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T,S,R,J,H                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
9,964-965                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                             110 Nm
                                   M12x1,5
N                                  Serien-Radschraube, Kegel 60°,                            110 Nm
                                   Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm



Typ:                          964-965
ABE / EG-Genehmigung:         G851
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150  Volvo 960 Lim.          215/45R17                              A01) bis A10)
              Volvo 960 Kombi                                                K02)K31)K32)
G851/NT05E      980/1150 kg                                                  5/108/65




RA-000598-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           9
ABE / EG-Genehmigung:          e4*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150   Volvo 960, ww. S90        215/45R17                                    A01) bis A10)
               (Limousine)                                                            K02)K31)K32)
 125 bis 150   Volvo 960, ww. V90
               (Kombi)
e4*95/54*0006*03E                             980/1160 kg                             5/108/65



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.. / e4*98/14*0015*.. / e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  C 70                     205/50R17                                A02) bis A10)
                                                                                S03)
                                       225/45R17

                                              235/40R17
                                              M00)
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                      S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E               1110/970                                           5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. / e9*98/14*0028*.. / e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80                    225/50R17                                 A01) bis A10)E42)F09)
                                                                                 K15)K23)S03)
                                       235/45R17
                                       K03)

                                              245/45R17
                                              K03)
e9*2001/116*0028*17E   1200/1090                                                      5/108/65




RA-000598-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.. / e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      205/50R17                                        A02) bis A10)
              (nicht Cross Country,                                                      S03)
               bzw. XC 70)              215/45R17

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K04)K33)
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)

220                     V70 Typ R                225/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K04)K33)

120; 136; 154          V70                       225/50R17                               A02) bis A10)
                       Cross Country / XC70
                                                                                         S03)
e4*98/14*0040*06       1110/1170(CC 1130/1190)                                           5/108/65
e4*2001/116*0040*17E


Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 BIFUEL              205/50R17                                         A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 215/45R17

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K04)K33)
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00n)

e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                                      5/108/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. / e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K33)

                                         235/45R17
                                         A01)K03)K04)L21)K33)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                 K33)S03)V00n)
                                         215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         Rei                                     K33)S03)V00n)

 220                   S60 Typ R         225/45R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                 K33)S03)
                                         235/45R17
                                         K03)K04)
e9*98/14*0036*04      1120/1050                                                  5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K33)

                                         235/45R17
                                         A01)K03)K04)L21)K33)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                 K33)S03)V00n)
                                         215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         Rei                                     K33)S03)V00n)

e9*98/14*0044*02      1170/1030(0)                                               5/108/65
e9*2001/116*0044*12




RA-000598-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     5/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000598-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm
     hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
     Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine
     Restbreite von 8-10 mm umzulegen. Die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und
     hinter die Bördelkante zu klemmen; die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig
     abzutrennen .

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.



RA-000598-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen, (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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