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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               14c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  BS5 75735
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Radausführung:                                            LK 114,3
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
PK, JS                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000598-B0-015-14c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               14c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber   215/60R17                            A02) bis A10)
                (außer SRT4)
                                         225/55R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                               e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Patriot     215/60R17                           A02) bis A10)

                                           225/55R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Compass    215/60R17                            A02) bis A10)
                                                                              EF0)
                                           225/55R17

                                           235/55R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                                e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Sebring            215/60R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck 4türig, Cabrio)
                                            225/55R17

                                           235/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               14c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                              e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 215/60R17                           A02) bis A10)

                                          225/55R17

                                          235/55R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000598-B0-015-14c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               14c
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.



Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014




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