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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14d
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      BS5 75735
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Borbet
Radausführung:                                                LK 114,3
Radgröße:                                                     7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                               720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA), Ford (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
ECP                                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                        M12x1,5
1EZ,1EZR,1N2,1N2R                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           130 Nm
                                        M12x1,5

Typ:                           ECP
ABE / EG-Genehmigung:          G571; e13*95/54*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Ford Probe (16 V)         215/40R17                               A02) bis A10)
                                                                                S06)
 119 bis 120        Ford Probe (24 V)       215/45R17


G571/NT02           980/850                                                     5/114.3/67
e13*95/54*0015*00




RA-000598-A0-015-14d~FO-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14d
Seite :                     2/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          1EZ
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                        235/55R17

 145                    Ford Maverick       235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0043*00       1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          1EZR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick            225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15)                                           S01)
                                        235/55R17

 145                    Ford Maverick       235/65R17
                       (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0051*02       1125/1060                                          5/114,3/67,1



Typ:                          1N2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           225/60R17                          A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15 )                                          S01)
                                       235/55R17

 145                    Ford Maverick       235/65R17                     A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16 )                                 S01)

 91 bis 149             Ford Maverick       225/60R17                     A02) bis A10)
                       (Serie 215/70R16 )                                 S01)
                                            235/55R17

                                            235/65R17
                                            A01)G01)
e13*2001/116*0093*12   1125/1060                                          5/114.3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14d
Seite :                     3/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          1N2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Ford Maverick           225/60R17                         A02) bis A10)
              (Serie 225/70R15 )                                         S01)
                                       235/55R17

 145                    Ford Maverick       235/65R17                    A02) bis A10)
                       (Serie 235/70R16 )                                S01)

 91 bis 145             Ford Maverick       225/60R17                    A02) bis A10)
                       (Serie 215/70R16 )                                S01)
                                            235/55R17

                                            235/65R17
                                            A01)G01)
e13*2001/116*0091*06   1125/1050                                         5/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14d
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 14d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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