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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                27
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 114,3
Radausführungskennz.:                                    LK 114,3
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5315        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5315        120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                27
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                            e6*2001/116*0113*..
CU2                            e6*2001/116*0114*..
CU3                            e6*2001/116*0115*..
CW1                            e6*2001/116*0120*..
CW2                            e6*2001/116*0121*..
CW3                            e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord            205/55R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N215)                              BF1) EF0)

                                         215/50R17
                                         A01) K01) N225)

                                         215/55R17
                                         A01) G7L) K01) N225)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A01) K01)

                                         235/50R17
                                         A01) G7L) K01) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                             e11*2001/116*0255*..
FK2                             e11*2001/116*0256*..
FK3                             e11*2001/116*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110      Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                         A02) bis A10)
                Tourer                   A01) K60) K61)                    BF1) E45)
                (ab Modelljahr 2012)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01) K60) K61)
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                              e11*2007/46*3633*..
FK                              e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 4dr          215/45R17                         A02) bis A10)
                (4-türig)                A93)                              BF1)

                                         215/50R17

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         G8T)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                              e11*2007/46*3633*..
FK                              e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 5dr          215/45R17                         A02) bis A10)
                (5-türig)                A93)                              BF1) EF0)

                                         215/50R17

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         235/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                            e6*2018/858*00064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
105             Honda Civic            215/45R17                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF2)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         235/45R17
                                         A93)

                                         245/45R17
                                         A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
RE7                              e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V               225/65R17                         A01) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur        A93)                              BF1) E46) K01)
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:        235/60R17
                e11*2001/116*0301*05; A93)
                beim Typ RE6 nur
                zulässig bis EG-         245/55R17
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05) 245/60R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V              225/60R17                          A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013;    A94)                               BF1) E46a) K01)
                Typ RE5 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/65R17
                e11*2001/116*0301*06; A94)
                Typ RE6 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
                e11*2001/116*0302*06)
                                        235/60R17

                                         245/55R17
                                         K04)

                                         245/60R17
                                         K04)

                                         255/50R17
                                         K04)

                                         255/55R17
                                         K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RW                            e6*2007/46*0265*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
127             Honda CR-V, CR-V       235/65R17                           A02) bis A10)
                Hybrid                 A93a)                               A11) BF2)

                                         245/60R17
                                         A01) K01)

                                         255/60R17
                                         A01) K01) K02)
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Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                           e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z            195/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                A11) BF1)
                                        205/45R17

                                        215/40R17

                                        225/40R17
                                        A01) K01) K04) K58)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R17            225/40R17          A01) bis A10)
                                                             K04) K58)          A11) BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e6*2007/46*0425*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60              Honda e                205/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                A94) BF1) K01)
                                        215/45R17

                                        225/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                        K01)                 A94a)              BF1)
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                27
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                            e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V             215/50R17                                A01) bis A10)
                                       K04)                                     BF1) EF0) K01)

                                        225/50R17
                                        K02)

                                        235/45R17
                                        K04)

                                        245/45R17
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)               BF1) EF0) V00)
                                        215/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF1) EF0) V00)
                                        225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF1) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5315
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5315
       Anzugsmoment: 120 Nm
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Teiletyp :                  BS5 75735


E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                27
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung
          komplett umzulegen,
       • die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
          entfernen,
       • die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante aufzuweiten,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der
          aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       • die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
          hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       • der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
          (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
          ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
          entfernen.

K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
       30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 27 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2023