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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                               LK 114,3
Radgröße:                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                             720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
EL, ELH, FD, FDH, FDHG, FO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                               110 Nm
GK, JC, JM, JMG, LM, NF, SM, M12x1,5
TG, XG

Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   225/50R17                             A02) bis A10)

                                        245/45R17
                                        A01)K04)K15)
e11*98/14*0130*08   1330/1330                                                5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe (2WD)           215/60R17                          A02) bis A10)

                                                       235/55R17
 83 bis 127            Santa Fe (4WD)                  225/60R17

                                                       235/55R17
                                                       A01)G01)
e11*98/14*0162*12E     1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                      5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R17                          A02) bis A10)
                                       A01)K39)

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01)K39)

                                                       235/40R17
                                                       A01)K03)K39)M00)
e11*98/14*0186*07      1015/880                                           5/114,3/67



Typ:                           XG
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123 bis 145   XG250,XG300, XG350        205/50R17                        A02) bis A10)
               (ab e11*98/14*0109*05) A01)K41)

                                                       215/50R17
                                                       A01)K41)

                                                       225/45R17

                                                       235/45R17
                                                       A01)K41)
e11*98/14*0109*06E     1230/1095                                          5/114,3/67



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 129   Tucson                   215/55R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)
                                                       225/55R17

e4*2001/116*0087*16E   1220/1200(-)                                       5/114,3/67



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         JMG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104           Tucson                  215/55R17                         A01) bis A10)
              (LPG)                                                      K03)
                                       225/55R17

e11*2001/116*0355*00E   1170/1100(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184  Sonata                   235/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                         225/50R17
                                         K15)K21)

                                         245/45R17
                                         K15)K21)
e11*2001/116*0241*10    1200/1070(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Grandeur                 225/55R17                         A02) bis A10)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
E4*2001/116*0099*11     1260/1115 (-)                                    5/114,3/67



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         K01)K04)
                                       215/45R17

                                         225/45R17
                                         K21)K45)
e11*2001/116*0313*12    1090/940(0)                                      5/114.3/67




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105   i30, i30 CW              205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         K01)K04)
                                       215/45R17

                                         225/45R17
                                         K21)K45)
e11*2001/116*0343*10   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30 CW             205/50R17                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi, LPG )                                   K01)K04)
                                       215/45R17

                                         225/45R17
                                         K21)K45)
e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         EL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   215/60R17                          A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                             K01)
                                      225/60R17
                                      K04)

                                         235/55R17
                                         K04)

                                         245/55R17
                                         K02)K52)
e11*2007/46*0104*03    1200/1090(0)                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     5 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         ELH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   215/60R17                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                            K01)
                                      225/60R17
                                      K04)

                                        235/55R17
                                        K04)

                                        245/55R17
                                        K02)K52)
e11*2007/46*0192*00   1200/1090(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         LM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 135   iX35                   215/60R17                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                            K01)
                                      225/60R17
                                      K04)

                                        235/55R17
                                        K04)

                                        245/55R17
                                        K02)K52)
e11*2007/46*0128*02   1200/1090(0)                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     6 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   195/45R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/45R17
                                        A01)A93a)K01)K04)

                                        205/50R17
                                        A01)K01)K02)K54)K55)K56)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)K02)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K02)K54)K55)
e4*2007/46*0207*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     ix20                   195/45R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/45R17
                                        A01)A93a)K01)K04)

                                        205/50R17
                                        A01)K01)K02)K54)K55)K56)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)K04)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)K02)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)K02)K54)K55)
e4*2007/46*0223*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     7 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57

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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
       Radmitte umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech
       und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     9 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
       Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
       umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
       nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
       Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
       Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
       Türsicken).

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
       auszuschneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
       Radmitt umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm
       nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735




Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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