Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EL, ELH, FD, FDH, FDHG, FO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm GK, JC, JM, JMG, LM, NF, SM, M12x1,5 TG, XG Typ: FO ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 127 Trajet 225/50R17 A02) bis A10) 245/45R17 A01)K04)K15) e11*98/14*0130*08 1330/1330 5/114,3/67 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: SM ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 107 Santa Fe (2WD) 215/60R17 A02) bis A10) 235/55R17 83 bis 127 Santa Fe (4WD) 225/60R17 235/55R17 A01)G01) e11*98/14*0162*12E 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Coupe 205/50R17 A02) bis A10) A01)K39) 215/45R17 225/45R17 A01)K39) 235/40R17 A01)K03)K39)M00) e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 bis 145 XG250,XG300, XG350 205/50R17 A02) bis A10) (ab e11*98/14*0109*05) A01)K41) 215/50R17 A01)K41) 225/45R17 235/45R17 A01)K41) e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Tucson 215/55R17 A01) bis A10) K03) 225/55R17 e4*2001/116*0087*16E 1220/1200(-) 5/114,3/67 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: JMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Tucson 215/55R17 A01) bis A10) (LPG) K03) 225/55R17 e11*2001/116*0355*00E 1170/1100(-) 5/114,3/67 Typ: NF ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Sonata 235/45R17 A01) bis A10) K03) 225/50R17 K15)K21) 245/45R17 K15)K21) e11*2001/116*0241*10 1200/1070(-) 5/114,3/67 Typ: TG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Grandeur 225/55R17 A02) bis A10) 235/55R17 245/50R17 E4*2001/116*0099*11 1260/1115 (-) 5/114,3/67 Typ: FD ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K21)K45) e11*2001/116*0313*12 1090/940(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: FDH ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K21)K45) e11*2001/116*0343*10 1090/1020(0) 5/114.3/67 Typ: FDHG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 i30, i30 CW 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, LPG ) K01)K04) 215/45R17 225/45R17 K21)K45) e11*2001/116*0361*01 1000/980(0) 5/114.3/67 Typ: EL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10) (Frontantrieb) K01) 225/60R17 K04) 235/55R17 K04) 245/55R17 K02)K52) e11*2007/46*0104*03 1200/1090(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: ELH ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10) (Frontantrieb) K01) 225/60R17 K04) 235/55R17 K04) 245/55R17 K02)K52) e11*2007/46*0192*00 1200/1090(0) 5/114.3/67 Typ: LM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 135 iX35 215/60R17 A01) bis A10) (Frontantrieb) K01) 225/60R17 K04) 235/55R17 K04) 245/55R17 K02)K52) e11*2007/46*0128*02 1200/1090(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: JC ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 92 iX20 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K54)K55)K56) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K54)K55) e4*2007/46*0207*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: JC ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0223*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 92 ix20 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K54)K55)K56) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K54)K55) e4*2007/46*0223*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen. - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitt umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-14b~HY-5-114_3-67-ET40.docx