Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corp. (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm GE, JE, JES, JESG, SL, SLS, M12x1,5 YN, YNS UP Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M12x1,5 Typ: UP ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 106 bis 110 Kia Carnival II 225/50R17 A02) bis A10) e11*98/14*0112*14E 1413/1400 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - A98a) K03)K04) breiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 K43) 83 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - A98a) breiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 A01)K03)K04)K43) e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - A98a) K03)K04) breiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 K43) 100 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - A98a) breiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 A01)K03)K04)K43) e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage L 215/55R17 A01) bis A10) (LPG; FZ ohne A98a) K03)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 K43) 104 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (LPG; FZ mit A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 235/50R17 245/50R17 A01)K03)K04)K43) e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, Optima, MG 215/50R17 A02) bis A10) 235/45R17 245/45R17 e4*2001/116*0100*13 1135/1040 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 205/55R17 A02) bis A10) 215/50R17 225/50R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)K04) 245/45R17 A01)K01)K04) e4*2001/116*0144*10 1220/1180(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 205/50R17 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K03) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04)K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 205/50R17 A01) bis A10) (3-türer) K03) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04)K21)K33)K48) e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 205/50R17 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K03) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04)K21)K33) e11*2001/116*0339*02 1010/1050(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 205/50R17 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K03) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04)K21)K33) e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed 205/50R17 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K03) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04)K21)K33) e13*2007/46*1091*.00 1010/1050(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01)G88)K51) 225/45R17 235/45R17 A01)G88)K51) e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01)G88)K51) 225/45R17 235/45R17 A01)G88)K51) e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) (LPG) 215/50R17 A01)G88)K51) 225/45R17 235/45R17 A01)G88)K51) e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0131*02 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A01)A93a)K01)K04) 205/50R17 A01)K01)K02)K55)K56)K57) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/40R17 A01)K01)K02) 225/45R17 A01)K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 120 Kia Sportage 215/65R17 A02) bis A10) 225/60R17 235/55R17 235/60R17 A01)K03) 245/55R17 A01)K01) 255/50R17 A01)K01)K04) 255/55R17 A01)K01)K04)K58) e11*2007/46*0136*02 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 215/65R17 A02) bis A10) 225/60R17 235/55R17 235/60R17 A01)K03) 245/55R17 A01)K01) 255/50R17 A01)K01)K04) 255/55R17 A01)K01)K04)K58) e11*2007/46*0166*00 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. . K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K43) An Achse 2 ist die vor dem Tankeinfüllrohr befindliche Kunststoffverkleidung zur Fahrzeugmitte Mitte hin einzuformen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhauskante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14e Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen. - Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. Die Anlage Nr. 14e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-14e~KI-5-114_3-67-ET40.docx