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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            BS5 75735
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                         Borbet
Radausführung:                                                      LK 114,3
Radgröße:                                                          7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               114,3 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,50 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                                    720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
AR2, E15J(a), E15UT(a), F3,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                   110 Nm
M2, R1, R3, S1, S16, S19(a),   M12x1,5
T25, T27, V3, XA, XA1, XA3(a),
XE1, XE2(a)

Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
XA                                  G703
XA1                                 e4*93/81*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95          Toyota RAV4               255/50R17                            A01) bis A10)
                    (3 und 5-türig)                                                B18)L21)

e4*93/81*0001*06E   880/945 | 910/990                                              5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45ZR17                                 A02) bis A10)

                                         245/45R17
e6*93/81*0010*00E       1055/1210                                                5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                 A02) bis A10)

                                         235/45R17

 208                    Lexus GS430      235/45R17                               A02) bis A10)

e11*98/14*0078*07E      1055/1220                                                5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                 A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17

                                         235/40R17
                                         A01)K03)M00)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00n)
                                         215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 M00)V00n)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                                 A02) bis A10)

                                         235/45R17
e6*2001/116*0069*07E    1250/1380                                                5/114,3/60




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          F3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430               225/55R17                         A02) bis A10)
              (Serie 225/55R17)
                                        235/50R17
 207          Lexus LS430               225/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              (Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                          5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)

                                              225/45R17

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                          5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                          A01) bis A10)
                                                                          K15)
                                              225/50R17
                                              A01)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04    1200/1200                                          5/114,3/60



Typ:                           R1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 100   Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                              215/45R17

                                              215/50R17

                                              225/45R17

 130                   Toyota Corolla Verso   215/45R17                   A02) bis A10)

                                              215/50R17

                                              225/45R17
e11*2001/116*0222*07   1150/1150                                          5/114,3/60




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis          215/45R17                                 A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K65)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                            5/114,3/60



Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183           Lexus GS300            225/50R17                                 A02) bis A10)

                                        235/45R17
e6*2001/116*0103*05     1055/1200(0)                                            5/114,3/60



Typ:                         XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 153  Lexus IS250,            215/45R17                                 A02) bis A10)
              Lexus IS220D
                                      225/45R17

                                        235/45R17
                                        A01)K73)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten             Hinweise
                                        225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                V00)
e11*2001/116*0206*07    1090/1150(0)                                            5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     5 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4               225/65R17                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ohne                                             E07)
              Serienverbreiterung)      235/60R17
                                        A01)K03)K04)

                                              235/55R17
                                              A01)K03)K04)

                                              255/55R17
                                              A01)K01)K02)
 100 bis 130           Toyota RAV4            225/65R17                   A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge mit                                     E07)
                       Serienverbreiterung)   235/60R17

                                              235/55R17

                                              255/55R17
e6*2001/116*0105*05    1150/1150(0)                                       5/114,3/60



Typ:                         E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Auris                   205/50R17                           A02) bis A10)

                                              215/45R17

                                              225/45R17
e11*2001/116*0299*06   1080/1010(0)                                       5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 130   Auris                   205/50R17                           A02) bis A10)
                                      E48)

                                              215/45R17
                                              E48)

                                              225/45R17
e11*2001/116*0305*07   1100/1010(0)                                       5/114.3/60




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          T27
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 130   Avensis                  205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)E53)

                                         205/55R17
                                         E53)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         215/55R17

                                         225/45R17

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01)K03)

                                         245/45R17

e11*2001/116*0331*02   1215/1135(0)                                      5/114.3/60




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     7 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         AR2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 130   Verso                   205/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/55R17

                                        215/45R17
                                        A93)T91)

                                        215/50R17
                                        A93a)

                                        215/55R17

                                        225/45R17

                                        225/50R17

                                        235/45R17
                                        A01)K83)

                                        245/45R17
e11*2001/116*0350*01   1260/1250(0)                                     5/114.3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, daß ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
     Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.


RA-000598-A0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735




K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
       klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
       befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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