Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AR2, E15J(a), E15UT(a), F3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M2, R1, R3, S1, S16, S19(a), M12x1,5
T25, T27, V3, XA, XA1, XA3(a),
XE1, XE2(a)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
XA G703
XA1 e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01) bis A10)
(3 und 5-türig) B18)L21)
e4*93/81*0001*06E 880/945 | 910/990 5/114,3/60
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: S1
ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Lexus GS300 235/45ZR17 A02) bis A10)
245/45R17
e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60
Typ: S16
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
161 bis 163 Lexus GS300 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
208 Lexus GS430 235/45R17 A02) bis A10)
e11*98/14*0078*07E 1055/1220 5/114,3/60
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A02) bis A10)
Lexus IS300
225/45R17
235/40R17
A01)K03)M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00n)
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)
M00)V00n)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10)
235/45R17
e6*2001/116*0069*07E 1250/1380 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: F3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
207 Lexus LS430 225/55R17 A02) bis A10)
(Serie 225/55R17)
235/50R17
207 Lexus LS430 225/55R17 M+S A02) bis A10)
(Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10)
A01)K15)K57)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 215/55R17 A01) bis A10)
K15)
225/50R17
A01)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60
Typ: R1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10)
215/50R17
225/45R17
e11*2001/116*0222*07 1150/1150 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)K65)
e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114,3/60
Typ: S19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 Lexus GS300 225/50R17 A02) bis A10)
235/45R17
e6*2001/116*0103*05 1055/1200(0) 5/114,3/60
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 153 Lexus IS250, 215/45R17 A02) bis A10)
Lexus IS220D
225/45R17
235/45R17
A01)K73)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten Hinweise
225/45R17 245/45R17 A02) bis A10)
V00)
e11*2001/116*0206*07 1090/1150(0) 5/114,3/60
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne E07)
Serienverbreiterung) 235/60R17
A01)K03)K04)
235/55R17
A01)K03)K04)
255/55R17
A01)K01)K02)
100 bis 130 Toyota RAV4 225/65R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit E07)
Serienverbreiterung) 235/60R17
235/55R17
255/55R17
e6*2001/116*0105*05 1150/1150(0) 5/114,3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Auris 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Auris 205/50R17 A02) bis A10)
E48)
215/45R17
E48)
225/45R17
e11*2001/116*0305*07 1100/1010(0) 5/114.3/60
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)E53)
205/55R17
E53)
215/50R17
A93)
215/55R17
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
A01)K03)
245/45R17
e11*2001/116*0331*02 1215/1135(0) 5/114.3/60
RA-000598-A0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: AR2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Verso 205/50R17 A02) bis A10)
A93)
205/55R17
215/45R17
A93)T91)
215/50R17
A93a)
215/55R17
225/45R17
225/50R17
235/45R17
A01)K83)
245/45R17
e11*2001/116*0350*01 1260/1250(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000598-A0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, daß ein ausreichender
Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
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