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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     1 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 114,3
Radausführungskennz.:                                    LK 114,3
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5307        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5307        120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92     Toyota Yaris Cross       205/60R17                                A02) bis A10)
                                       GGW) N215)                               BF1) EF0)

                                        205/60R17 M+S
                                        GGW)

                                        215/55R17
                                        A01) K01)

                                        225/50R17
                                        A01) K01)

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES               215/50R17                                A02) bis A10)
                                       A93)                                     A11) BF1) EF0)

                                        215/55R17

                                        225/50R17
                                        A93a)

                                        235/50R17

                                        245/45R17
                                        A93)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                        A93a)                                   A11) BF1) EF0) V00)
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Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T,          225/50R17                                A02) bis A10)
                GS250, GS300, GS300H, A94)                                      A11) BF2) E65) E66) EB1)
                GS450H
                                       235/45R17
                                       A94)

                                        235/50R17
                                        A94a)

                                        245/45R17
                                        A94)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                             A94)               A11) BF2) E65) E66) EB1)
                                                                                V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H 225/50R17                                   A02) bis A10)
                                       A93a)                                    A11) BF1) E64)

                                        235/45R17
                                        A93)

                                        245/45R17
                                        A93a)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                        A93a)                                   A11) BF1) E64) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17                                  A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                                    BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)   215/45R17

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) E68) EF0) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
XE2(A)                           e6*2007/46*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                              A02) bis A10)
                IS300H                    A94a) N215)                            A11) BF1) E69) EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                Nummer                    A94) N225)
                e11*2001/116*0206*10
                bzw. EG-Nummer:           225/45R17
                e6*2007/46*0346*00)       A94a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                A94a)              A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                         205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                                              A94a)              A11) BF1) E69) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T,         225/50R17                                  A02) bis A10)
                RC300, RC300H                                                    A11) A94) BF2) EB2) EF0)
                                      235/45R17

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     5 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX               215/55R17                          A02) bis A10)
                                                                        A11) A93) BF1) EF0)
                                       215/60R17

                                       225/55R17

                                       235/50R17
                                       A01) K03)

                                       235/55R17
                                       A01) K03)

                                       245/50R17
                                       A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            195/45R17                         A02) bis A10)
              (1. Generation)         A93) G7G) N205) T85)              BF1) E58)

                                       205/45R17
                                       A93) N215)

                                       205/50R17
                                       G7F) N215)

                                       215/45R17

                                       225/40R17

                                       225/45R17
                                       G7F)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     6 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris            205/45R17                           A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N215)                          BF1) E59) E61)
              Ausführungen mit
              Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                      N215)

                                        215/45R17
                                        N225)

                                        225/40R17
                                        A93a)

                                        225/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris            205/45R17                           A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N215)                          BF1) E59) E60)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-          205/50R17
              Hinterachse)            A01) K28) N215)

                                        215/45R17

                                        225/40R17
                                        A01) A93a) K28)

                                        225/45R17
                                        A01) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift A01) K65)                         BF1)
                2006, ohne
                Serienbereifung         215/45R17
                215/50R17)
                                        225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     7 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1)
                2006, mit Serienbereifung 215/45R17
                215/50R17)
                                          215/50R17
                                          A01) K63) K65) K66)

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis         205/50R17                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     A93) G5V) N215)                      BF1) EF0)

                                         205/55R17
                                         N215)

                                         215/50R17

                                         215/55R17
                                         G0Z)

                                         225/45R17
                                         G5V)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01) G0Z) K03)

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     8 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry           215/50R17                         A02) bis A10)
                                       A93)                              A11) BF1) EF0)

                                        215/55R17

                                        225/50R17
                                        A93a)

                                        235/50R17
                                        A01) K04)

                                        245/45R17
                                        A93)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR            215/55R17                           A01) bis A10)
                                     A93a) K03)                          A11) BF2) EF0)

                                        215/60R17
                                        K03) K91)

                                        225/55R17
                                        K01) K91)

                                        235/50R17
                                        K01) K04) K91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     9 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR             225/55R17                           A02) bis A10)
              (Frontantrieb)          A93)                                A11) BF2)

                                        235/55R17

                                        235/60R17
                                        GMA)

                                        245/50R17

                                        245/55R17
                                        GM9)

                                        255/50R17

                                        255/55R17
                                        GMB)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso    205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        215/45R17

                                        215/50R17
                                        G8T)

                                        225/45R17

                                        235/45R17
                                        G8T)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso    215/45R17                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        215/50R17

                                        225/45R17

                                        235/45R17
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     10 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla         205/45R17                           A02) bis A10)
                (Stufenheck)           A93) N215)                          BF1) E67)

                                         205/45R17 M+S
                                         A93)

                                         205/50R17
                                         A01) G6D) K12) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A01) G6D) K12)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01) G6D) K12)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla          205/45R17                            A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)     N215)                                A11) A93) BF1) EF0)

                                         205/50R17
                                         N215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112      Toyota Corolla Cross     215/60R17                         A02) bis A10)
                                         A93)                              A11) BF2) EF0)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01) K03)

                                         255/50R17
                                         A01) K01)
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     11 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                         205/55R17
                                         A01) K25) K88)

                                         215/50R17
                                         A01) K25) K88)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01) K25) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93) N225)                        BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/60R17
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/65R17

                                         235/60R17
                                         A93)

                                         245/55R17
                                         A01) K01)

                                         255/55R17
                                         A01) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
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Seite :                     12 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit                     A93) N225)                        BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/60R17
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/65R17

                                         235/60R17
                                         A93)

                                         245/55R17

                                         255/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/65R17                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    A93) N225)                         BF2) E63) EF0)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     215/65R17 M+S
                bzw.                    A93)
                e6*2007/46*0166*00)
                                        225/65R17
                                        G6X)

                                         235/60R17

                                         245/60R17
                                         G6X)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-I0-015
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     13 / 19
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4            225/65R17                          A02) bis A10)
                                     A93a)                              A11) BF1) EF0)

                                       225/70R17
                                       GCE)

                                       235/60R17
                                       A93a)

                                       235/65R17
                                       GH0)

                                       245/60R17

                                       255/55R17

                                       255/60R17
                                       GH0)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso          205/50R17                         A02) bis A10)
                                      A93) N215)                        BF1)

                                       205/55R17
                                       N215)

                                       215/50R17
                                       A93a)

                                       215/55R17

                                       225/45R17

                                       225/50R17

                                       235/45R17

                                       235/50R17
                                       A01) K83)

                                       245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
       beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
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E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
       e6*2007/46*0346*00

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     215/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
     235/55R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
     225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GMA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GMB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
     225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
       von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
       Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
       auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
       werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
          und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. :                       RA-000598-I0-015
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N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 11 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2024