Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BK, BL, BLE, CR1, ER, EP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm EP2, EP2R, EPR, GG/GY, GG1, M12x1,5 GH, GHE, NC1, NC1E, SE Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16 , mit 235/55R17 Radhausverbreiterung) 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 A02) bis A10) (Serie 235/70R16, mit S01) Radhausverbreiterung) e4*98/14*0052*01 1125/1060 5/114,3/67,1 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16, mit 235/55R17 Radhausverbreiterung) 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 A02) bis A10) (Serie 235/70R16, mit S01) Radhausverbreiterung) E13*2001/116*0090*01 1130/1065(0) 5/114,3/67,1 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16, mit 235/55R17 Radhausverbreiterung) 145 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 A02) bis A10) (Serie 235/70R16, mit S01) Radhausverbreiterung) e4*98/14*0044*02 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 149 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16, mit 235/55R17 Radhausverbreiterung) 145 bis 149 Mazda Tribute 4WD 235/65R17 A02) bis A10) (Serie 235/70R16, mit S01) Radhausverbreiterung) E13*2001/116*0092*03 1120/1065(0) 5/114,3/67,1 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi K15) 225/45R17 K03)K04)K23) 235/40R17 K03)K04)K23)M00) e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi K15) 225/45R17 K03)K04)K23) 235/40R17 K03)K04)K23)M00) 191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S A01) bis A10) K15) 225/45R17 M+S K03)K04)K23) e11*2001/116*0203*04 1135/1095(0) 5/114.3/67 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A01) bis A10) K03)K04)K15)K38) 215/45R17 225/45R17 K21)K37) 191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A01) bis A10) K03)K04)K15)K38) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S K21)K37) e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10) 245/45R17 e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0 Typ: CR1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A01) bis A10) A93) K41) 215/45R17 K03) 225/45R17 K03)K04) e13*2001/116*0156*08E 1130/1205(0) 5/114.3/67 Typ: NC1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10) K04) K01) 215/40R17 K02)K42) e11*2001/116*0202*06 670/705(0) 5/114.3/67,0 Typ: NC1E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10) K04) K01) 215/40R17 K02)K42) e1*2001/116*0371*00 665/690(0) 5/114.3/67,0 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: ER ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10) A93) 245/60R17 M+S A93) 255/60R17 M+S A01)K04) e11*2001/116*0308*05 1210/1165(0) 5/114.3/67 Typ: GH ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0448*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 136 Mazda 6 205/50R17 A01) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, K04) K01)K16)K23)K56) Kombi) 215/50R17 K02)K55) 225/45R17 K04) 235/45R17 K02)K55) e1*2001/116*0448*09 1180/1090 (0) 5/114,3/67,1 Typ: GHE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Mazda 6 LPG 205/50R17 A01) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, K04) K01)K16)K23)K56) Kombi) 215/50R17 K02)K55) 225/45R17 K04) 235/45R17 K02)K55) e13*2007/46*1075*03 1040/1090 (0) 5/114,3/67,1 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: BL ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10) (Schrägheck) T85) 205/45R17 T88) 205/50R17 A01)K01) 215/40R17 A01)K01)T87) 215/45R17 A01)K01) 225/40R17 A01)K01) 225/45R17 A01)K01) 235/45R17 A01)K01)K04)K58)K59) 191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Schrägheck) K01) 215/45R17 M+S 225/40R17 M+S 225/45R17 M+S e11*2001/116*0262*03 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: BLE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 LPG 195/45R17 A02) bis A10) (Schrägheck) 205/45R17 205/50R17 A01)K01) 215/40R17 A01)K01) 215/45R17 A01)K01) 225/40R17 A01)K01) 225/45R17 A01)K01) 235/45R17 A01)K01)K04)K58)K59) e13*2007/46*1071*02 925/920(0) 5/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können folgende Abstände dienen: Abstand Radhausinnenwand(hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter Radhauskante: min. 345 mm, Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm. K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben). K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann, - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden . K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) K59) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinterliegende Stoßfängerbefestigungslasche um 5 mm zu kürzen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 14 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx