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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        BS5 75735
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     Borbet
Radausführung:                                                  LK 114,3
Radgröße:                                                       7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                 720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :          MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
BK, BL, BLE, CR1, ER, EP,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                    110 Nm
EP2, EP2R, EPR, GG/GY, GG1, M12x1,5
GH, GHE, NC1, NC1E, SE


Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                                 A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                  S01)
              (Serie 215/70R16 , mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD        235/65R17                                 A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                               S01)
              Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0052*01   1125/1060                 5/114,3/67,1




RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD       235/65R17                          A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0090*01   1130/1065(0)          5/114,3/67,1



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                         A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit     235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD        235/65R17                         A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0044*02       1125/1060             5/114,3/67,1



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 149    Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145 bis 149   Mazda Tribute 4WD       235/65R17                          A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0092*03   1120/1065(0)          5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                  215/45R17                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K04)K23)

                                         235/40R17
                                         K03)K04)K23)M00)
e1*98/14*0188*10E      1095/1065                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                 215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                      225/45R17
                                      K03)K04)K23)

                                         235/40R17
                                         K03)K04)K23)M00)
 191                   Mazda 6 MPS       215/45R17 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                         225/45R17 M+S
                                         K03)K04)K23)
e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K38)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K21)K37)
191                     Mazda 3 MPS      205/50R17 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K38)
                                         215/45R17 M+S

                                         225/45R17 M+S
                                         K21)K37)
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/50R17                         A02) bis A10)

                                        245/45R17

e11*2001/116*0199*06    860/1030(-)                                     5/114.3/67,0



Typ:                         CR1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda 5                 205/50R17                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K41)

                                        215/45R17
                                        K03)

                                        225/45R17
                                        K03)K04)
e13*2001/116*0156*08E   1130/1205(0)                                    5/114.3/67



Typ:                         NC1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118    Mazda MX-5             205/45R17                         A01) bis A10)
                                      K04)                              K01)

                                        215/40R17
                                        K02)K42)
e11*2001/116*0202*06    670/705(0)                                      5/114.3/67,0



Typ:                         NC1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118    Mazda MX-5             205/45R17                         A01) bis A10)
                                      K04)                              K01)

                                        215/40R17
                                        K02)K42)
e1*2001/116*0371*00     665/690(0)                                                     5/114.3/67,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     5 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         ER
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda CX-7              235/65R17 M+S                       A02) bis A10)
                                      A93)

                                         245/60R17 M+S
                                         A93)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K04)
e11*2001/116*0308*05   1210/1165(0)                                       5/114.3/67



Typ:                           GH
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0448*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 136   Mazda 6                   205/50R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, K04)                               K01)K16)K23)K56)
              Kombi)
                                        215/50R17
                                        K02)K55)

                                         225/45R17
                                         K04)

                                         235/45R17
                                         K02)K55)
e1*2001/116*0448*09    1180/1090 (0)                                      5/114,3/67,1



Typ:                           GHE
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Mazda 6 LPG               205/50R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, K04)                               K01)K16)K23)K56)
              Kombi)
                                        215/50R17
                                        K02)K55)

                                         225/45R17
                                         K04)

                                         235/45R17
                                         K02)K55)
e13*2007/46*1075*03    1040/1090 (0)                                      5/114,3/67,1




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
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Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 195/45R17                         A02) bis A10)
              (Schrägheck)            T85)

                                        205/45R17
                                        T88)

                                        205/50R17
                                        A01)K01)

                                        215/40R17
                                        A01)K01)T87)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)

                                        235/45R17
                                        A01)K01)K04)K58)K59)
 191                   Mazda 3 MPS      205/50R17 M+S                   A01) bis A10)
                       (Schrägheck)                                     K01)
                                        215/45R17 M+S

                                        225/40R17 M+S

                                        225/45R17 M+S

e11*2001/116*0262*03   1135/920 (0)                                     5/114,3/67,1




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Anlage-Nr. :                14
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Typ:                         BLE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3 LPG             195/45R17                         A02) bis A10)
              (Schrägheck)
                                      205/45R17

                                        205/50R17
                                        A01)K01)

                                        215/40R17
                                        A01)K01)

                                        215/45R17
                                        A01)K01)

                                        225/40R17
                                        A01)K01)

                                        225/45R17
                                        A01)K01)

                                        235/45R17
                                        A01)K01)K04)K58)K59)
e13*2007/46*1071*02   925/920(0)                                        5/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     Abstand Radhausinnenwand(hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
     Radhauskante: min. 345 mm,
     Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
     Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
       gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden .

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
       zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
       zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.


RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     10 / 11                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
       zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
       auszuschneiden (siehe Skizze)




K59) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinterliegende
     Stoßfängerbefestigungslasche um 5 mm zu kürzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




RA-000598-A0-015-14~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14
Seite :                     11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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