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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       BS5 75735
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Borbet
Radausführung:                                                 LK 114,3
Radgröße:                                                     7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                               720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2160 mm

 Fahrzeughersteller oder Marke       :   Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
CW0, CWB, CY0, CY0G, D20,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
H60W, NA0W                       M12x1,5


Typ:                          D20
ABE / EG-Genehmigung:         G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse         215/45R17                            A01) bis A10)
                                                                              K02)K03)
                                         235/40R17
G229/NT01       960/715                                                       5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         H60W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin             225/50R17                           A01) bis A10)
                                                                           K02)
                                             225/55R17

e1*98/14*0123*06      1000/980(1060)                                       5/114,3/67



Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/55R17                            A02) bis A10)

e1*2001/116*0227*12   1170/1215(1330)                                      5/114,3/67



Typ:                            CY0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0441*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   Mitsubishi Lancer          205/50R17                         A01) bis A10)E45)
              (Limousine 4-türig)                                          K14)
                                         205/55R17

                                             215/50R17
                                             K03)

                                             225/45R17

 80 bis 110           Mitsubishi Lancer      205/50R17                     A01) bis A10)E45)
                      (Sportback, 5-türig)                                 K14)
                                             205/55R17

                                             215/50R17
                                             K03)K04)

                                             225/45R17
e1*2001/116*0441*11   1090/1000(1100)                                      5/114,3/67




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Anlage-Nr. :                14a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            CY0G
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 105   Mitsubishi Lancer          205/50R17                         A01) bis A10)E45)
              (LPG, Limousine 4-türig)                                     K14)
                                         205/55R17

                                                 215/50R17
                                                 K03)

                                                 225/45R17

 80 bis 105           Mitsubishi Lancer          205/50R17                 A01) bis A10)E45)
                      (LPG,Sportback, 5-türig)                             K14)
                                                 205/55R17

                                                 215/50R17
                                                 K03)K04)

                                                 225/45R17
e1*2001/116*0441*00   990/980(1070)                                        5/114,3/67



Typ:                         CW0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130   Outlander              215/65R17                            A02) bis A10)E26)

                                                 225/60R17

                                                 235/55R17

                                                 235/60R17

                                                 245/55R17
                                                 A01)K01)K04)
e1*2001/116*0441*11   1150/1300(1440)                                      5/114,3/67




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         CWB
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130   Outlander              215/65R17                         A02) bis A10)E26)

                                        225/60R17

                                        235/55R17

                                        235/60R17

                                        245/55R17
                                        A01)K01)K04)
e1*2001/116*0482*06   1150/1300(1440)                                   5/114,3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1430 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000598-A0-015-14a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                14a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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