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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             LK 114,3
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2160 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5273        110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5271        140 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5273        120 Nm
BF4         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5306        130 Nm
BF5         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5306        120 Nm
BF6         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5271        130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 162     Renault Clio RS          195/45R17                         A01) bis A10)
                (4. Generation)          A93a)                             BF1) K87)

                                         205/45R17
                                         K04) K19)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/65R17                          A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF2)

                                         245/60R17
                                         A93)

                                         245/65R17
                                         A01) G01)

                                         255/60R17
                                         A01) K03)

                                         265/60R17
                                         A01) G01) K03)

                                         275/55R17
                                         A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         205/50R17                          A01) bis A10)
                                        A93a)                              BF3) K04) K84)

                                         205/55R17

                                         215/50R17

                                         225/45R17
                                         A93a)

                                         235/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     3 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                             e2*2007/46*0475*..
RFE                             e2*2007/46*0586*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/55R17                            A02) bis A10)
                2300                     A93)                                 BF3) EF0)
                (2WD und 4WD)
                                         215/60R17
                                         A93)

                                         225/55R17
                                         A93)

                                         235/50R17
                                         A93a)

                                         235/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          225/55R17                             A02) bis A10)
                                        A93)                                  BF4)

                                         225/60R17

                                         235/55R17
                                         A01) A93) K76)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG                            e11*2007/46*3255*..
RZG                            e6*2007/46*0269*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Renault Koleos          225/65R17                             A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)                                                 BF5) EF0)
                                        235/60R17

                                         235/65R17

                                         245/60R17

                                         255/55R17
                                         A01) G01)

                                         255/60R17

                                         275/50R17
                                         A01) G01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/65R17          255/60R17          A02) bis A10)
                                                                               BF5) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     4 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        A93)                              BF6) E62)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    205/55R17
                195/.. oder 205/..)
                                          215/50R17

                                         215/55R17

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         245/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna            215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                          BF6) E62) EF0)
                Ausführungen mit          215/55R17
                kleinsten Serienreifen
                215/.. oder 225/..)       225/45R17
                                          A93)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93) N215)                        BF6) EF0)

                                         205/55R17
                                         N215)

                                         215/50R17

                                         215/55R17

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) K03)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF1)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         205/50R17
                kleinsten Serienreifen   A01) A93) K78)
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder           215/45R17
                205/50R17)               A93)

                                         225/45R17
                                         A01) A93) K78)

                                         235/45R17
                                         A01) G1D) K77) K78)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/50R17                         A01) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF1) K78)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         205/55R17
                Serienreifen 205/65R15 K77)
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)               215/50R17
                                         K77)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         K04) K28) K77) K79)

                                         235/45R17
                                         K77)

                                         245/45R17
                                         K04) K28) K77) K79)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane           225/45R17                         A01) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF1) E70) EF0) K78)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         235/45R17
                kleinsten Serienreifen   G01) K77)
                225/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/45R17                           A02) bis A10)
                Grandtour              A93) N215) T88)                     BF3)

                                         205/50R17
                                         N215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         G1D)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT,     225/45R17                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour GT                                        BF3)
                                       235/45R17
                                       A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF1)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/55R17
                195/65R15 oder           A01) A93a) G6N) K64)
                205/55R16)
                                         215/50R17
                                         A01) A93a) G6N) K64)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) G6N) K64)

                                         235/45R17
                                         G3C)

                                         245/45R17
                                         A01) G6N) K64)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF1)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/55R17
                205/65R15 oder           A01) A93a) K64)
                205/60R16 oder
                205/55R17)               215/50R17
                                         A01) A93a) K64)

                                         225/50R17
                                         A01) K64)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         A01) K64)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A01) K64)                         BF1) EF0)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen 225/50R17 235/45R17
                ww. 225/45R18)
                                         245/45R17
                                         A01) K64)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/50R17                          A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF1)

                                         205/55R17

                                         215/50R17

                                         215/55R17

                                         225/45R17
                                         A93a)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman,       215/50R17                         A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      A93) G7K) N225)                   BF3) EF0)

                                        215/55R17
                                        N225)

                                        225/50R17
                                        A93a)

                                        225/55R17

                                        235/45R17
                                        A93) G7K)

                                        235/50R17

                                        245/45R17
                                        A93) GDU)

                                        245/50R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     10 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5271
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5306
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     11 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


BF5)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5306
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF6)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5271
       Anzugsmoment: 130 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
       8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GDU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     12 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
          anzulegen und festzukleben.

K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
       Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
       Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an die Radhauskante anzulegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     13 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
       befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

K87)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um
       10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 13a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018