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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      BS5 75735
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Borbet
Radausführung:                                                LK 114,3
Radgröße:                                                    7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                               720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
EY, EY-2, MZ                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                     M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
GY, JT                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
                                     M12x1,25


Typ:                           JT
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 124   Grand Vitara              225/65R17                             A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)          A93)

                                         245/55R17
                                         A01)K03)K04)
e4*2001/116*0091*12   1050/1210(-)                                            5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            EY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    SX4,                       205/50R17                         A02) bis A10)
              Aerio,
              Liana                      205/55R17
              (mit Verbreiterung)
                                         215/45R17

                                             215/50R17

                                             225/45R17

                                             225/50R17

                                             235/45R17

                                             245/45R17
66 bis 99             SX4,                   205/50R17                     A01) bis A10)
                      Aerio,                 K04)                          K01)
                      Liana
                      (ohne Verbreiterung)   205/55R17
                                             K04)

                                             215/45R17

                                             215/50R17
                                             K04)

                                             225/45R17
                                             K04)

                                             225/50R17
                                             K04)

                                             235/45R17
                                             K04)

                                             245/45R17
                                             K02)
e4*2001/116*0105*13   990/880(-)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           EY-2
ABE / EG-Genehmigung:          e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           SX4 LPG                   205/50R17                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit
              Verbreiterungen)          205/55R17

                                           215/45R17

                                           215/50R17

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           245/45R17

 82                   SX4 LPG              205/50R17                      A01) bis A10)
                      (Ausführungen ohne   K04)                           K01)
                      Verbreiterungen)
                                           205/55R17
                                           K04)

                                           215/45R17

                                           215/50R17
                                           K04)

                                           225/45R17
                                           K04)

                                           225/50R17
                                           K04)

                                           235/45R17
                                           K04)

                                           245/45R17
                                           K02)
e50*2007/46*0016*00   865/850(0)                                          5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            GY
ABE / EG-Genehmigung:           e4*2001/116*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 88    SX4                        205/50R17                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung)
                                         205/55R17

                                             215/45R17

                                             215/50R17

                                             225/45R17

                                             225/50R17

                                             235/45R17

                                             245/45R17
 79 bis 88            SX4                    205/50R17                     A01) bis A10)
                      (ohne Verbreiterung)   K04)                          K01)

                                             205/55R17
                                             K04)

                                             215/45R17

                                             215/50R17
                                             K04)

                                             225/45R17
                                             K04)

                                             225/50R17
                                             K04)

                                             235/45R17
                                             K04)

                                             245/45R17
                                             K02)
e4*2001/116*0124*09   870/880(-)                                           5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Suzuki Swift Sport        195/45R17                         A01) bis A10)
                                                                          K38)
                                         205/40R17
                                         K03)K04)K28)

                                         215/35R17
                                         K03)K04)K28)
e4*2001/116*0090*08   800/800(0)         *Radabdeckung nach EG geprüft    5/114,3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere
       Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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