Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 75735 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, EY-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm GY, JT Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,25 Typ: JT ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 124 Grand Vitara 225/65R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A93) 245/55R17 A01)K03)K04) e4*2001/116*0091*12 1050/1210(-) 5/114,3/60 RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: EY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 SX4, 205/50R17 A02) bis A10) Aerio, Liana 205/55R17 (mit Verbreiterung) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 66 bis 99 SX4, 205/50R17 A01) bis A10) Aerio, K04) K01) Liana (ohne Verbreiterung) 205/55R17 K04) 215/45R17 215/50R17 K04) 225/45R17 K04) 225/50R17 K04) 235/45R17 K04) 245/45R17 K02) e4*2001/116*0105*13 990/880(-) 5/114,3/60 RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: EY-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 SX4 LPG 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit Verbreiterungen) 205/55R17 215/45R17 215/50R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 82 SX4 LPG 205/50R17 A01) bis A10) (Ausführungen ohne K04) K01) Verbreiterungen) 205/55R17 K04) 215/45R17 215/50R17 K04) 225/45R17 K04) 225/50R17 K04) 235/45R17 K04) 245/45R17 K02) e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60 RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: GY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 SX4 205/50R17 A02) bis A10) (mit Verbreiterung) 205/55R17 215/45R17 215/50R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 79 bis 88 SX4 205/50R17 A01) bis A10) (ohne Verbreiterung) K04) K01) 205/55R17 K04) 215/45R17 215/50R17 K04) 225/45R17 K04) 225/50R17 K04) 235/45R17 K04) 245/45R17 K02) e4*2001/116*0124*09 870/880(-) 5/114,3/60 RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A01) bis A10) K38) 205/40R17 K03)K04)K28) 215/35R17 K03)K04)K28) e4*2001/116*0090*08 800/800(0) *Radabdeckung nach EG geprüft 5/114,3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000598-A0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 75735 K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000598-A0-015-11a~SU-5-114_3-60-ET40.docx