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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             LK 114,3
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2160 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             5331        110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5259        110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            215/55R17                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)                                         BF1)
                                          225/50R17
                                          A01) K03) K04)

                                         235/50R17
                                         A01) K03) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport       195/40R17                          A01) bis A10)
                                         K04)                               BF2) K26)

                                         195/45R17
                                         K04)

                                         205/40R17
                                         K03) K04) K38)

                                         225/35R17
                                         K01) K02) K38)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                             e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport      195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                            BF2) K01) K16) K23)
                                         195/45R17

                                         205/40R17
                                         K04)

                                         225/35R17
                                         K04) K28)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a)                             BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17

                                         215/50R17
                                         A98a)

                                         225/45R17
                                         A98a)

                                         225/50R17

                                         235/45R17
                                         A98a)

                                         245/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a)                             BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17

                                         215/50R17
                                         A98a)

                                         225/45R17
                                         A98a)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A98a)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a)                             BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17

                                         215/50R17
                                         A98a)

                                         225/45R17
                                         A98a)

                                         225/50R17

                                         235/45R17
                                         A98a)

                                         245/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a)                             BF1)
                Serienverbreiterung)
                                         205/55R17

                                         215/50R17
                                         A98a)

                                         225/45R17
                                         A98a)

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         A98a)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/50R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs- A01) K01)                           BF2) E45)
                Nr. e4*2007/46*0779*03)
                                        205/55R17
                                        A01) K01) K49)

                                        215/45R17
                                        A94a)

                                        215/50R17
                                        A01) K01) K04) K49)

                                        225/45R17
                                        A01) K01)

                                        235/45R17
                                        A01) K01) K04) K49)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/50R17                         A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                      A93a) BF2) E45a) K01) K04)
                Nr. e4*2007/46*0779*04) 215/55R17

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/65R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)                             BF1)

                                         225/60R17
                                         A01) A93) K04)

                                         225/65R17
                                         A01) A93) K04)

                                         235/60R17
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         245/55R17
                                         A01) K03) K04)

                                         245/60R17
                                         A01) K03) K04)

                                         255/55R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103      Suzuki Vitara          215/50R17                            A01) bis A10)
                                       A93a)                                BF2) K01) K04)

                                         215/55R17

                                         225/50R17

                                         235/45R17
                                         A93a)

                                         245/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5331
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5259
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
          mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen.

Die Anlage 11a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018