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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BS5 75735
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                           LK 114,3
Radgröße:                                                7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),        M12x1,5
E15EJ(a), F3, HE15U(a), M2,
R1, R3, S1, S16, HS19(a),
S19(a), T25, T27, V3, XA, XA1,
XA3(a), XE1, XE2(a), L10(a),
HL10(a), XW3(a), XW4(a)




RA-000598-B0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typen:                                  ABE / EG-Genehmigung:
XA                                      G703
XA1                                     e4*93/81*0001*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95              Toyota RAV4               255/50R17                               A01) bis A10)
                        (3 und 5-türig)                                                   B18)L21)

e4*93/81*0001*06E       880/945 | 910/990                                                 5/114,3/60



Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45R17                                           A02) bis A10)

                                                  245/45R17
e6*93/81*0010*00E       1055/1210                                                         5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                          A02) bis A10)

                                                  235/45R17

 208                    Lexus GS430               235/45R17                               A02) bis A10)

e11*98/14*0078*07E      1055/1220                                                         5/114,3/60


Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                          A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                          V00)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                         5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                                          A02) bis A10)

                                                  235/45R17
e6*2001/116*0069*07E    1250/1380                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ:                          F3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430               225/55R17                                  A02) bis A10)
              (Serie 225/55R17)
                                        235/50R17
 207          Lexus LS430               225/55R17 M+S                              A02) bis A10)
              (Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                                   5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                  A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)
                                                 225/50R17
                                                 A01)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04    1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                                 215/45R17

                                                 215/50R17
                                                 G8T)

                                                 225/45R17

                                                 235/45R17
                                                 G8T)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/45R17                          A02) bis A10)

                                           215/50R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K65)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                 215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 215/45R17
                215/50R17)
                                          215/50R17
                                          A01) K63)K65) K66)

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    5 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H     225/50R17                                 A02) bis A10)
                                        A93a)                                     E64)EF0)

                                          235/45R17
                                          A93)

                                          245/45R17
                                          A93a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                          A93a)                                   E64)EF0) V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 205/50R17                                A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)                                              EF0)
                                         215/45R17

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    6 / 16                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)N225)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A93)

                                           245/55R17
                                           A01) K01)

                                           255/55R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)N225)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A93)

                                           245/55R17

                                           255/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    7 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- A93)N225)                         E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     215/65R17 M+S
                                         A93)

                                          225/65R17
                                          G6X)

                                          235/60R17

                                          245/60R17
                                          G6X)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             195/45R17                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)G7G) N205) T85)               E58)

                                          205/45R17
                                          A93)N215)

                                          205/50R17
                                          G7F)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17

                                          225/45R17
                                          G7F)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    8 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93)N215)                        E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           A01) K28)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17
                                          A01) A93a)K28)

                                          225/45R17
                                          A01) K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93)N215)                         E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/40R17
                                          A93a)

                                          225/45R17




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                          A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93)                               E67)

                                          205/50R17
                                          A01) K12)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01) K12)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V) N215)

                                          205/55R17
                                          N215)

                                          215/50R17

                                          215/55R17

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01) K03)

                                          245/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    10 / 16                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A93)N215)

                                         205/55R17
                                         N215)

                                         215/50R17
                                         A93a)

                                         215/55R17

                                         225/45R17

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01) K83)

                                         245/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    11 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS250, GS450H,    225/50R17                                  A02) bis A10)
                GS300H                  A94)                                       E65)E66) EF0)

                                           235/45R17
                                           A94)

                                           235/50R17
                                           A01) A94a)G01)

                                           245/45R17
                                           A94)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                A94)               E65)E66) EF0) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                               A02) bis A10)

                                           205/55R17
                                           A01) K25)K88)

                                           215/50R17
                                           A01) K25)K88)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01) K25)K88)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
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Teiletyp :                 BS5 75735


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
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Teiletyp :                 BS5 75735


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B18)    An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
        Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
        vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09

E64)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)    Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)    Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67)    Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
        215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000598-B0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    15 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57)    An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
        Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
        Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
        ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
        mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)    An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
        im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
        auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
        überprüft werden.

K66)    An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.




RA-000598-B0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48360
Nr. :                      RA-000598-B0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 75735


K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21)    Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.06.2014




RA-000598-B0-015-11~TO-5-114_3-60-ET40.docx