Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 1/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5331 110 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5259 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) BF1)
225/50R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 2/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)
215/50R17
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)
215/50R17
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)
215/50R17
225/45R17
A98a)
235/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 3/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A98a)
215/50R17
225/45R17
A98a)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- BF2) E45)
Nr. e4*2007/46*0779*03) 215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs- BF2) E45a)
Nr. e4*2007/46*0779*04) 215/55R17
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 4/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A02) bis A10)
BF2)
215/55R17
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000598-D0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 5/5
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5331
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5259
Anzugsmoment: 110 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
Die Anlage 18 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018