Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 120
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/C, 3/CG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346R, 390L, 390X, 392C, 3B,
3C, 3C, 3/CNG, 560X, M3/B,
M3B, X1, Z89, ZR, 3K, 3L
701, 7L, GT, 5L, 5K, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine Kombi) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K33)K49)L21)V00n)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine Kombi) K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K33)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10)
(Benzin/Erdgasantrieb) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K36)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K36)K49)L21)V00n)
F547/Nt14E 815/915 5/120/72
e1*96/79*0084*02 815/950(1050)
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Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K36)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K36)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5
e1*98/14*0017*10
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03a)K04a)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03a)K04a)K17)K26)
K33)K49)L21)V00n)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K03)K04)K17)K26)
245/35R18 K33)K49)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K17)K26)K33)
K49)L21)V00n)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 245/35R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Limousine) K03a)K04a)K17)K26)
K33)K49)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04a)
K17)K26)K33)K49)V00n)
G191/NT06E 910/1090
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW 3 er 245/35R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Limousine) K03)K04)K17)K26)K33)
K49)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04)
K17)K26)K33)K49)V00n)
e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Touring) K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
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Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A01) bis A10)
K33)
245/35R18
K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1 er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K64) K01)K04)
225/35R18
K68)
225/40R18
K68)
e1*2007/46*0283*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
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Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68)
225/35R18
K04)T87)
225/40R18
K02)
e1*2001/116*0352*06 960/1115(1220) 5/120/72,5
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68)
225/35R18
K04)T87)
225/40R18
K02)
e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Touring) E45)E47a)T89)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2001/116*0308*13E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
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Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Limousine )
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2007/46*0314*03 1090 / 1135 (1250) 5/120/72,5
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Touring)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2007/46*0314*03 1090 / 1200 (1315) 5/120/72,5
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, E47a)
Coupé)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
e1*2001/116*0344*09 1090/1200(1315) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*2001/116*0346*12E 1005/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*2007/46*0316*03 1035/1200(1320) 5/120/72,5
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
245/40R18
e1*2001/116*0322*07E 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: X1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 225/40R18 A02) bis A10)
A94a)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
235/45R18
A01)G01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)G01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
225 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/35R18 M+S
A01)K03)K04)
235/40R18 M+S
A01)G01)K03)K04)
245/35R18 M+S
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: ZR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)G01)K03)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/35R18 M+S
A01)K03)K04)
235/40R18 M+S
A01)G01)K03)K04)
245/35R18 M+S
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0373*02 870/1000(-) 5/120/72,5
Typ: 701
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 300 BMW 7 er 245/45R18 A02) bis A10)
A94)B36)E19a)E50)
245/50R18
255/45R18
e1*2001/116*0490*03E 1220/1370(1505) 5/120/72,5
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7’er 245/45R18 A02) bis A10)
A94)B36)E19a)E26)
245/50R18 E50)
255/45R18
e1*2007/46*0276*03 1365/1450(1630) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a)
(Limousine) A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5
Typ: 5K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a)
(Kombi) E26)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0455*01 1140/1415(1560) 5/120/72.5
Typ: GT
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 300 BMW Gran Turismo 245/50R18 A02) bis A10)B39)E19a)
(5-türer) A94) E26)
255/50R18
A94)
e1*2007/46*0215*03 1290/1500(1650) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: K-N1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 300 BMW Gran Turismo 245/50R18 A02) bis A10)B39)
(5-türer) A94) E19a)
255/50R18
A94)
120 bis 220 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a)
(Kombi)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5
Typ: X3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 BMW X3 225/55R18 A01) bis A10)
A94a)K03) K04)
235/50R18
A94a)K03)
245/50R18
K01)
255/45R18
K03)
225 BMW X3 245/50R18 A01) bis A10)
K01) K04)
255/45R18
K03)
e1*2007/46*0512*02 1140/1290(1440) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 14 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm
B39) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm, Kennz. BMW 60/36 Ate
- Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm, Kennz. BMW 44/24 Ate
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1550 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 17 / 17 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:,
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von ca.100 mm vor und hinter der Radmitte
aufzuweiten,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der aufgeweiteten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der
Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich.
Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits
mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011
RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx