Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 120 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 775 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 3/C, 3/CG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346R, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, 3C, 3/CNG, 560X, M3/B, M3B, X1, Z89, ZR, 3K, 3L 701, 7L, GT, 5L, 5K, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine Kombi) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49)L21)V00n) F547/NT14E 890/1030 5/120/72 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine Kombi) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K33) K49)L21)V00n) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10) (Benzin/Erdgasantrieb) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K36)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K36)K49)L21)V00n) F547/Nt14E 815/915 5/120/72 e1*96/79*0084*02 815/950(1050) RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K36)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K36) K49)L21)V00n) e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5 e1*98/14*0017*10 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49)L21)V00n) F920/NT09E 890/1060 5/120/72 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K33) K49)L21)V00n) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 245/35R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Limousine) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04a) K17)K26)K33)K49)V00n) G191/NT06E 910/1090 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW 3 er 245/35R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Limousine) K03)K04)K17)K26)K33) K49) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04) K17)K26)K33)K49)V00n) e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Touring) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 Anhb. RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5 e1*2001/116*0112*15E Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00n) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1 er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10) (3- und 5-türig) K64) K01)K04) 225/35R18 K68) 225/40R18 K68) e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K64) K01)K04) 225/35R18 K68) 225/40R18 K68) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K64) K01)K04) 225/35R18 K68) 225/40R18 K68) e1*2007/46*0283*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68) 225/35R18 K04)T87) 225/40R18 K02) e1*2001/116*0352*06 960/1115(1220) 5/120/72,5 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K04) K01)K68) 225/35R18 K04)T87) 225/40R18 K02) e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5 Typ: 390L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Touring) E45)E47a)T89) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S e1*2001/116*0308*13E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 3L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89) (Limousine ) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S e1*2007/46*0314*03 1090 / 1135 (1250) 5/120/72,5 Typ: 3K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89) (Touring) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S e1*2007/46*0314*03 1090 / 1200 (1315) 5/120/72,5 Typ: 390X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, E47a) Coupé) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S e1*2001/116*0344*09 1090/1200(1315) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 392C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) e1*2001/116*0346*12E 1005/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) e1*2007/46*0316*03 1035/1200(1320) 5/120/72,5 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) 245/40R18 e1*2001/116*0322*07E 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) 245/45R18 e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: X1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 BMW X1 225/40R18 A02) bis A10) A94a) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 235/45R18 A01)G01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04) e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5 Typ: Z89 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) 225/40R18 235/35R18 A01)K03)K04) 235/40R18 A01)G01)K03)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) 225 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 M+S 235/35R18 M+S A01)K03)K04) 235/40R18 M+S A01)G01)K03)K04) 245/35R18 M+S A01)K01)K04) e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: ZR ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) 225/40R18 235/35R18 A01)K03)K04) 235/40R18 A01)G01)K03)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) 225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 M+S 235/35R18 M+S A01)K03)K04) 235/40R18 M+S A01)G01)K03)K04) 245/35R18 M+S A01)K01)K04) e1*2007/46*0373*02 870/1000(-) 5/120/72,5 Typ: 701 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 300 BMW 7 er 245/45R18 A02) bis A10) A94)B36)E19a)E50) 245/50R18 255/45R18 e1*2001/116*0490*03E 1220/1370(1505) 5/120/72,5 Typ: 7L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7’er 245/45R18 A02) bis A10) A94)B36)E19a)E26) 245/50R18 E50) 255/45R18 e1*2007/46*0276*03 1365/1450(1630) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a) (Limousine) A94) 235/45R18 A94) 245/45R18 A94) 255/45R18 A01)K03) e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5 Typ: 5K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a) (Kombi) E26) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 A01)K03) e1*2007/46*0455*01 1140/1415(1560) 5/120/72.5 Typ: GT ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 300 BMW Gran Turismo 245/50R18 A02) bis A10)B39)E19a) (5-türer) A94) E26) 255/50R18 A94) e1*2007/46*0215*03 1290/1500(1650) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: K-N1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 bis 300 BMW Gran Turismo 245/50R18 A02) bis A10)B39) (5-türer) A94) E19a) 255/50R18 A94) 120 bis 220 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E19a) (Kombi) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 A01)K03) e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5 Typ: X3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 BMW X3 225/55R18 A01) bis A10) A94a)K03) K04) 235/50R18 A94a)K03) 245/50R18 K01) 255/45R18 K03) 225 BMW X3 245/50R18 A01) bis A10) K01) K04) 255/45R18 K03) e1*2007/46*0512*02 1140/1290(1440) 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm B39) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm, Kennz. BMW 60/36 Ate - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm, Kennz. BMW 44/24 Ate E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1550 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 17 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:, - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von ca.100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der aufgeweiteten Radhausausschnittkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011 RA-000647-A0-015-01~BM-5-120-72-ET30.docx