Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 120
Radausführungskennz.: LK 120
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5275 140 Nm
Schaftlänge 35 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K04) M00) N215) T86) BF1) K01) K68)
215/40R18
K04) N225)
225/35R18
K02) T87)
225/40R18
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K68) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K64) BF1) K01) K04)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 225/35R18
e1*2007/46*0273*03; K68)
beim Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr. 225/40R18
e1*2007/46*0283*03) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K25) K28) W225) BF2) K02) K03) K13)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 225/35R18 M+S
e1*2007/46*0273*04; T87)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R18 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K25) M00) N215) T86) BF2) EF0) K02) K03) K13)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 215/40R18
e1*2007/46*0273*04; K25) K28) N225)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr. 225/35R18
e1*2007/46*0283*04) N235) T87)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
K03) K13) K25) K02) K28) N245) BF2) EF0) V00)
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 215/40R18 A01) bis A10)
(Serie bis einschließlich K04) K25) BF2) K01) K13)
17 Zoll Sommerbereifung)
225/35R18
K02) T87)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K03) K13) K25) M00) K02) K28) BF2) V00)
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K28) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 215/40R18 M+S A01) bis A10)
M235i, M240i, M235i K04) K25) W225) BF2) K01) K13)
xDrive, M240i xDrive
(Serie ab 18 Zoll 225/35R18 M+S
Sommerbereifung) K02) T87)
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Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 205/45R18 A01) bis A10)
(außer 330i, 330d) K15) K32) M00) T86) BF1)
215/40R18
K01) K04) K15) K32) T89)
225/40R18
K01) K04) K33)
235/35R18
K01) K04) K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 215/40R18 A01) bis A10)
(330i, 330d) K15) K32) T89) BF1) K01) K04)
225/40R18
K33)
235/35R18
K33)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, G4S) M00) N215) T86) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
215/40R18
N225) T89)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
235/40R18
A01) G01) N245)
245/35R18
A01) K03) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- G4S) M00) N215) T86) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 215/40R18
Kombi, bis EG- N225) T89)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 225/40R18
Coupe/Cabrio, bis EG- N235)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 235/35R18
N245)
235/40R18
A01) G01) N245)
245/35R18
A01) K03) N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94) A11) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 225/45R18
mit kleinsten A01) K04)
Serienreifen 205/..)
235/40R18
A01) K04)
235/45R18
A01) G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E66a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- A11) BF2) E66a) K04)
Genehmigungs-Nr. 235/40R18
e1*2007/46*0314*05,
mit kleinsten 235/45R18
Serienreifen 225/.. ) G01) K13) K22) K25)
245/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94) T93) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
e24*2007/46*0022*03, A01) K04)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 235/40R18
A01) K04)
235/45R18
A01) G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) BF2) E66b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- N235) BF2) E66b) EF0) K04)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
e24*2007/46*0022*03, N245)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R18
G01) K13) K22) K25) N245)
245/40R18
K01) N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) N255) BF2) E66b) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 225/50R18 A02) bis A10)
BF2) EF0)
235/45R18
A94)
245/45R18
255/45R18
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K04) BF2) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A01) A94) G01) BF2)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18
Serienreifen 205/..) A94)
235/40R18
A01) A94) K04)
235/45R18
A01) A94a) G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
A01) A94a) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) N235) BF2)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/45R18 M+S
Serienreifen 225/..) A94)
235/40R18
A01) A94) G01) K04) N245)
235/40R18 M+S
A01) A94) G01) K04)
235/45R18
A01) A94a) G01) K04) K13) K22) K25)
N245)
235/45R18 M+S
A01) A94a) G01) K04) K13) K22) K25)
245/40R18
A01) A94a) K04) N255)
245/40R18 M+S
A01) A94a) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10)
T92) BF1)
225/45R18
235/40R18
A01) K03)
245/40R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/50R18 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2)
(Limousine, außer 550i
und M550D) 235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2) V00)
225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/50R18 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) ER1)
(Kombi, außer 550i und
M550D) 235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94) BF2) ER1) V00)
225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF2) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330 BMW 5er GT 245/50R18 A02) bis A10)
A94) BF2) E19a) EB1) EF0)
255/50R18 ER1)
A01) G01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/50R18
225/..) A94)
235/45R18
A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01) A94a) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a) EB1) EB2)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/45R18
245/..) A01) A94a) G01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/50R18 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) E50) E70) EB3)
(Baureihe F01) 255/45R18 EB4) ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10)
BF1)
235/40R18
A01) K03) K04)
235/45R18
A01) G01) K03) K04)
245/40R18
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/50R18 A01) bis A10)
N235) BF3) K01) K02)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 225/50R18 A01) bis A10)
(kleinste A94) K03) N235) BF2) K04)
Serienradgröße 17Zoll)
225/50R18 M+S
A94) K03)
225/55R18
A94a) K03) N235)
225/55R18 M+S
A94a) K03)
235/50R18
A94a) K03) N245)
245/50R18
K01)
255/45R18
A94a) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/50R18 A01) bis A10)
(kleinste K01) BF2) K04)
Serienradgröße 18Zoll)
255/45R18
A94a) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 BF1) E42) K01) K02) K31)
mm) K35)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 225/35R18 A01) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 BF4) E43) K35)
mm)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 14 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
(serienmäßig kl. BF1)
Sommerbereifung vorn 225/40R18
und hinten 225/45R17)
235/35R18
A01) K03) K04)
235/40R18
A01) G01) K03) K04)
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl. BF1)
Sommerbereifung vorn 225/40R18 M+S
225/.. und hinten 255/..)
235/35R18 M+S
A01) K03) K04)
235/40R18 M+S
A01) G01) K03) K04)
245/35R18 M+S
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A01) bis A10)
Countryman Allrad BF2) K01) K02) M00) N215)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/45R18 M+S A01) bis A10)
Cooper Works BF2) K01) K02) M00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 15 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) K04) M00) BF2) K01) K85)
215/45R18
K02)
225/45R18
K02) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 205/45R18 M+S A01) bis A10)
Cooper Works K04) M00) BF2) K01) K85)
215/45R18 M+S
K02)
225/45R18
K02) K84)
235/40R18
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: 5275
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 110 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe Ø374x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/36 mit belüfteter Scheibe Ø374x36 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Kennz. BMW 60/36/374 mit belüfteter Scheibe Ø370x36,5 mm
• Achse 2: mit belüfteter Scheibe Ø375x24 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 20 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 48467 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000647-B0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 21 / 21
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.09.2021