Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 120 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 775 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0G-A, GMIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5 RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 0G-A ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0475*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10) Insignia Sports Tourer K04) (4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 245/45R18 255/45R18 K03) 239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10) Insignia Sports Tourer K04) (4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S K03) e1*2001/116*0475*06 1215/1160(1250) Lim. 5/120/67 1240/1270(1355) Kombi RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 0G-A ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10) Insignia Sports Tourer K04) (4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 245/45R18 255/45R18 K03) 239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10) Insignia Sports Tourer K04) (4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S K03) e1*2007/46*0374*03 5/120/67 Typ: GMIK ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 bis 103 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10) Insignia Sports Tourer K04) (4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18 245/45R18 255/45R18 K03) e50*2007/46*0009*01 1110/1070(1160) Lim. | 1020/1180(1265) Kombi 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011 RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx