Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 120
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0G-A, GMIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5
RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 0G-A
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K03)
e1*2001/116*0475*06 1215/1160(1250) Lim. 5/120/67
1240/1270(1355) Kombi
RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 0G-A
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K03)
e1*2007/46*0374*03 5/120/67
Typ: GMIK
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 103 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
e50*2007/46*0009*01 1110/1070(1160) Lim. | 1020/1180(1265) Kombi 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011
RA-000647-A0-015-02~OP-5-120-67-ET30.docx