Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
D11, D2, QB6, 8V
4E Radschraube, Kegel 60, Gewinde 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro, 235/40R18
Audi 200 Avant-Quattro
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro 235/40R18
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Quattro, E43)K32)K38)
Audi 100 Avant-Quattro,
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro K32)K38)
D403/1/04E 1120/1180 5/112/57
Typ: 89Q
ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 128 Audi Coupé quattro 225/40R18 A01) bis A10)
K39)
162 bis 169 Audi Coupé quattro
(Audi S2)
E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57
Typ: D11
ABE / EG-Genehmigung: F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 206 Audi V8 235/40R18 A01) bis A10)
K40)
F127/NT07E 1240/1200 5/112/57
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Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Audi 100, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 100 Avant, K03a)K04a)K36)
Audi 100 quattro, 245/35R18
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6,
Audi A6 Avant,
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
169 Audi S4 ww. Audi S6, 235/40R18 A01) bis A10)
Audi S4 Avant ww. K04a) K36)
Audi S6 Avant
206 bis 213 Audi S4 V8 ww. Audi S4 4,2
ww. Audi S6 4,2, Audi Avant
S4 V8 ww. Audi Avant S4
4,2 ww. Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, 225/40R18 A01) bis A10)
Audi 80 Avant, K39)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
(5-Loch)
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1100/1120 5/112/57
Typ: D2
ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10)
E44)ER1)
245/45R18
255/45R18
e1*98/14*0005*24E 1340/1230 5/112/57,1
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Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant ,
Audi A4 Avant quattro
169 bis 195 Audi A4 quattro, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 Avant quattro
e1*98/14*0013*21E 1150/11 30(1100) 5/112/57
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/40R18 A01) bis A10)E44)E54)
(Limousine, Avant) T92) K39)
245/35R18
K28)
235/40R18
K28)
162 bis 184 Audi A6, A6 quattro 235/40R18
(Limousine, Avant) K28)
191 bis 220 Audi A6 ww. Audi S6, 245/40R18 A02) bis A10) E54)
(Limousine, Avant)
250 Audi S6 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Avant)
e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57
D04)K03)K50)
Typ: 4B
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0190*03E 1255/1200 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro A01)K03)K35)
253 Audi S4 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0151*23E 1250/1150 | S4:1250/1150 5/112/57
Typ: QB6
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro,
Audi A4 Avant, 235/40R18
Audi A4 Avant quattro, A01)K03)K35)
Audi A4 Cabrio
253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S
Audi S4 Cabrio
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) | 1250/1150(0) 5/112/57
Typ: 8H
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)K03)K04)K55)K56)
253 Audi S4 Cabriolet 225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K35)
e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)
N245) E44)EF0)
235/50R18 M+S
245/45R18
N255)
245/45R18 M+S
245/50R18
A01)K04)N255)
245/50R18 M+S
A01)K04)
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
N245) N265) E44)EF0)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/45R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)G0S)K01)K04)K58)K59)M00)T86)
S3, RS3)
215/40R18
A01)K01)K04)K58)K59)
225/40R18
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
K01)M00)T86) K04)K58)K59)K60) G0S)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K58)T87)
225/40R18
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
235/35R18
A01)K01)K04)K58)K59)K60)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K64) E44)E54)
Serienreifen 205/..)
235/40R18
A01)K04)K64)
245/40R18
A01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K64) E44)E54)
Serienreifen 225/..)
235/40R18
A01)K04)K64)
245/40R18
A01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04)K64) E44)E54)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 Allroad 225/45R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K03)K04)
320 Audi A6, S6 235/45R18 M+S A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K67) E77)
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..) 235/40R18
A01) K03)K04) K67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K67) E77)
kleinsten Sommer-Reifen
245/..) 235/40R18 M+S
A01) K03)K04) K67)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A93a)
235/50R18
245/45R18
A93)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155 Audi Q3 225/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93a)
235/50R18
245/45R18
A93)
255/45R18
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 Audi Q3 RS 225/50R18 M+S A02) bis A10)
A93a)
235/45R18
A93)
235/50R18
245/45R18
A93)
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 215/40R18 A02) bis A10)
(3-türig, 5-türig) A01)K01)K04)K27)N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221 Audi A3, A3 Sportback, S3, 215/40R18 M+S A02) bis A10)
S3 Sportback A01)K01)K04)K27)
(3-türig, 5-türig)
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Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R18 A02) bis A10)
Cabrio M00)T86) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 18 215/40R18
Zoll Räder verbaut oder
eingetragen haben) 225/35R18
A01)K03)K04)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/35R18
A01)K03)K04)K28)K71)
245/35R18
A01)K01)K04)K28)K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R18 A02) bis A10)
Cabrio M00)T86) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 215/40R18
serienmäßig 19 Zoll Räder
verbaut und/oder 225/35R18
eingetragen haben) A01)K03)K04)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/35R18
A01)K03)K04)K28)K71)
245/35R18
A01)K01)K04)K28)K71)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000627-D0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35
(Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15
ausgerüstet sind.
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369* bis NT 16
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.
K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
RA-000627-D0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte aufzuweiten,
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
ca.10 mm zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Kunststoffkante zu kürzen.
K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K40) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Radlaufkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante durch Erwärmung
an das Radhaus anzulegen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube des Kunststoffinnenkotflügels
ist zu entfernen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen.
K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
(gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
- der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
- die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
ca. 3 mm.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000627-D0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. : 2
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000627-D0-015-02~AU-5-112-57-ET35.docx