Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 120 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 700 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 390X, 392C, 3C, 3K, 3L, 560X, M85, Z85, X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5L, 5K, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) 235/40R18 A01)G01)K04)K33) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)K33)V00) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)G01)K04)K33) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)K33)V00) e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5 e1*2001/116*0112*15E Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)G01)K04)K33) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)K33)V00) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)G01)K04)K33) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)K33)V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)G01)K04)K33) e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z4 Coupe, 225/35R18 A02) bis A10) BMW Z4 Cabrio 225/40R18 245/35R18 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)V00) 195 BMW Z4 Coupe, 225/40R18 A02) bis A10) BMW Z4 Cabrio 245/35R18 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)V00) e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5 Typ: M85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10) BMW Z4 M Coupé e1*2001/116*0364*03 855/935 5/120/72.5 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K03)K04)V00) e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1 er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10) (3- und 5-türig) K03)K57) K04) 225/35R18 K01)K57) 225/40R18 K01)K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K01)K04)K69)V00) e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K03)K57) K04) 225/35R18 K01)K57) 225/40R18 K01)K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K01)K04)K69)V00) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K03)K57) K04) 225/35R18 K01)K57) 225/40R18 K01)K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K01)K04)K69)V00) e1*2007/46*0283*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68) 225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K02)K03)K69)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68) 225/40R18 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K02)K03)K69)V00) e1*2001/116*0352*07 960/1115(1220) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68) 225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K02)K03)K69)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68) 225/40R18 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K02)K03)K69)V00) e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5 Typ: 390L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Touring) E45)E47a)T89) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2001/116*0308*13E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 3L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89) (Limousine ) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2007/46*0314*03 1090 / 1135 (1250) 5/120/72,5 Typ: 3K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10) BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89) (Touring) 225/40R18 E47a) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2007/46*0314*03 1090 / 1200 (1315) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 390X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, E47a) Coupé) 235/40R18 E47a) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2001/116*0344*09 1090/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 392C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2001/116*0346*12E 1005/1200(1315) 5/120/72,5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 10 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Coupé, Cabrio) E47a) 235/40R18 A01)E47a)K03) 225/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*2007/46*0316*03 1035/1200(1320) 5/120/72,5 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)E26) (Limousine, Touring) 245/40R18 e1*2001/116*0322*07E 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E26) (Limousine) E19a) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: 5K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E24) (Kombi) E19a) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 e1*2007/46*0455*02 1195/1415(1560) 5/120/72.5 Typ: K-N1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10) (Kombi) E19a) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5 Typ: X3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10) A94a) E26) 225/55R18 A94a) 235/50R18 A01)A94a)K04) 245/45R18 A94a) 245/50R18 A01)K03)K04) 255/45R18 A01)K03)K04) 225 BMW X3 245/50R18 A01) bis A10)E26) K03)K04) 255/45R18 e1*2007/46*0512*02 1140/1290(1440) 5/120/72.5 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 12 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 Typ: UKL/X BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, 205/45R18 A01) bis A10) Mini Countryman Allrad K04)M00) K01) 215/40R18 K04) 215/45R18 K04) 225/40R18 K02) 225/45R18 K02) 235/40R18 K02) e1*2007/46*0496*01 1010/895(999) 5/120/72,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1400 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1400 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.. RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 14 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000647-A0-015 Anlage-Nr. : 3 Seite : 15 / 15 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80830 K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011 RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx