Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 120
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
390X, 392C, 3C, 3K, 3L, 560X,
M85, Z85,
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
5L, 5K, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
235/40R18
A01)G01)K04)K33)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)K33)V00)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)G01)K04)K33)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)K33)V00)
e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)G01)K04)K33)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)K33)V00)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)G01)K04)K33)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)K33)V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)G01)K04)K33)
e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z4 Coupe, 225/35R18 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
225/40R18
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)V00)
195 BMW Z4 Coupe, 225/40R18 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)V00)
e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5
Typ: M85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
BMW Z4 M Coupé
e1*2001/116*0364*03 855/935 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1 er BMW Limousine 215/40R18 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K03)K57) K04)
225/35R18
K01)K57)
225/40R18
K01)K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K69)V00)
e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K57) K04)
225/35R18
K01)K57)
225/40R18
K01)K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K69)V00)
e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K57) K04)
225/35R18
K01)K57)
225/40R18
K01)K68)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K01)K04)K69)V00)
e1*2007/46*0283*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02)K03)K69)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68)
225/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02)K03)K69)V00)
e1*2001/116*0352*07 960/1115(1220) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02)K03)K69)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K03) K04) K68)
225/40R18
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K02)K03)K69)V00)
e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine und Touring) E45)E47a)T89)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2001/116*0308*13E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Limousine )
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2007/46*0314*03 1090 / 1135 (1250) 5/120/72,5
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 215/40R18 A02) bis A10)
BMW 3 er Allrad, E45)E47a)T89)
(Touring)
225/40R18
E47a)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2007/46*0314*03 1090 / 1200 (1315) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 er Allrad 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, E47a)
Coupé)
235/40R18
E47a)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2001/116*0344*09 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2001/116*0346*12E 1005/1200(1315) 5/120/72,5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 10 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Coupé, Cabrio) E47a)
235/40R18
A01)E47a)K03)
225/40R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
M00) V00)
e1*2007/46*0316*03 1035/1200(1320) 5/120/72,5
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)E26)
(Limousine, Touring)
245/40R18
e1*2001/116*0322*07E 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E26)
(Limousine) E19a)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 11 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: 5K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)E24)
(Kombi) E19a)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
e1*2007/46*0455*02 1195/1415(1560) 5/120/72.5
Typ: K-N1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 BMW 5 ’er 225/50R18 A02) bis A10)
(Kombi) E19a)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5
Typ: X3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10)
A94a) E26)
225/55R18
A94a)
235/50R18
A01)A94a)K04)
245/45R18
A94a)
245/50R18
A01)K03)K04)
255/45R18
A01)K03)K04)
225 BMW X3 245/50R18 A01) bis A10)E26)
K03)K04)
255/45R18
e1*2007/46*0512*02 1140/1290(1440) 5/120/72.5
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 12 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
Typ: UKL/X
BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, 205/45R18 A01) bis A10)
Mini Countryman Allrad K04)M00) K01)
215/40R18
K04)
215/45R18
K04)
225/40R18
K02)
225/45R18
K02)
235/40R18
K02)
e1*2007/46*0496*01 1010/895(999) 5/120/72,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 13 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1400 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1400 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind..
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 14 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48467 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000647-A0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 15 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80830
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen
von der Radhauskante auszuschneiden ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.07.2011
RA-000647-A0-015-03~BM-5-120-72_5-ET38.docx