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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               8c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              BS5 80835
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                        LK 114,3
Radgröße:                                              8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
PK, JS                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                               M12x1,5




RA-000627-B0-015-08c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    2/3                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         PK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 125  Dodge Caliber           225/50R18                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)
                                              235/45R18

                                              245/45R18
 103 bis 125           Jeep Compass           225/50R18                    A02) bis A10)

                                              235/45R18

                                              245/45R18
 103 bis 125           Jeep Patriot           235/45R18                    A02) bis A10)

e11*2001/116*0142*12   1080/1050(0) Caliber                                5/114,3/67
                       1116/1043(0) Compass
                       1116/1043(0) Patriot


Typ:                            JS
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 138  Chrysler Sebring           215/55R18                         A02) bis A10)
              (Stufenheck 4trg., Cabrio)
                                         225/50R18
 103 bis 138  Dodge Avenger              215/55R18                         A02) bis A10)

                                              225/50R18
e11*2001/116*0143*06   1180/1048(0)                                        5/114,3/67


Auflagen und Hinweise

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000627-B0-015-08c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    3/3                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011




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