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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    1/3                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        BS5 80835
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  LK 114,3
Radgröße:                                                       8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
PK, JS                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                                     M12x1,5



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                               e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Patriot     235/45R18                            A02) bis A10)




RA-000627-C0-015-08c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    2/3                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber   225/50R18                            A02) bis A10)
                (außer SRT4)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                              e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Compass    225/50R18                            A02) bis A10)

                                           235/45R18

                                           245/45R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                              e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 225/50R18                              A02) bis A10)

                                           245/45R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                                e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Sebring            225/50R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck 4türig, Cabrio)
                                            245/45R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000627-C0-015-08c~CH-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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