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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     BS5 80835
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               LK 114,3
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast:                                              730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, CH1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              110 Nm
CL3, CL4, CL7, CL9, CM1,      M12x1,5
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,
CU3, CW1, CW2, CW3, FK1,
FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4,
GH1, GH2, GH3, GH4, RD1,
RD3, RD8, RD9, RE5, RE6,
RE7, ZF1



Typ:                         BB6
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136 bis 147  Honda Prelude            225/35R18                              A01) bis A10)
                                                                              K42)K43)

e6*95/54*0138*03   980/825                                                    5/114,3/64,0



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Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         BB8
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 136 bis 147  Honda Prelude            225/35R18                         A01) bis A10)
                                                                         K42)K43)

e6*95/54*0138*02     980/825                                             5/114,3/64,0



Typ:                         CH1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Honda Accord Type R     225/35R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K31)

e11*98/14*0106*05E   960/870                                             5/114,3/64,0



Typ:                         CL3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord            225/35R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K31)

e11*98/14*0165*01E   1010/940                                            5/114,3/64,0



Typ:                         CL4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord Hatchback 225/35R18                           A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K31)

e11*98/14*0166*01E   1110/940                                            5/114,3/64,0



Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108   Honda CR-V               225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)
                                         235/45R18
                                         K34)
e6*95/54*0044*05E    930/1050                                            5/114,3/64,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108   Honda CR-V               225/45R18                              A01) bis A10)
                                                                              K03)K33)
                                            235/45R18
                                            K34)
e6*98/14*0076*01E   930/1020                                                  5/114,3/64



Typ:                              GH1
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   225/45R18                         A01) bis A10)
               (2-türig Frontantrieb)                                         K03)
                                            235/40R18

e6*98/14*0062*04    815/725                                                   5/114,3/64



Typ:                            GH2
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 225/45R18                           A01) bis A10)
               (2-türig Allrad)                                               K03)
                                          235/40R18

e6*98/14*0063*04    830/760



Typ:                              GH3
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   225/45R18                         A01) bis A10)
               (4-türig Fronantrieb)                                          K03)
                                            235/40R18

e6*98/14*0067*05    840/780



Typ:                            GH4
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 225/45R18                           A01) bis A10)
               (4-türig Allrad)                                               K03)
                                          235/40R18

e6*98/14*0068*05    850/820




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/45R18                        A01) bis A10)
                                                                        K03)K33)
                                        235/45R18

e11*98/14*0190*02E      960/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K33)
                                        235/45R18

e11*2001/116*0234*01E   960/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0091*03E    1040/920                                        5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0092*03E    1050/920                                        5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0093*03E    1050/1020                                       5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    5 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0094*03E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0096*03E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)K45)

e6*2001/116*0097*03E   1090/1030(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)
                                        225/35R18

                                        225/40R18
                                        K46)
e6*2001/116*0099*06    1030/1000                                        5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)
                                        225/35R18

                                        225/40R18
                                        K46)
e6*2001/116*00100*01   1005/980                                         5/114,3/64




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Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    6 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              215/40R18                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)K04)
                                                  225/40R18
                                                  K46)
e6*2001/116*00104*04    1150/990                                                   5/114,3/64



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                                     e6*2001/116*0113*..
CU2                                     e6*2001/116*0114*..
CU3                                     e6*2001/116*0115*..
CW1                                     e6*2001/116*0120*..
CW2                                     e6*2001/116*0121*..
CW3                                     e6*2001/116*0122*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148             Honda Accord             205/45R18                         A02) bis A10)
                        (Limousine, Kombi)       A93)G3N)M00)N215)T86)

                                                  215/45R18
                                                  N225)

                                                  225/40R18
                                                  A01)A93)G4R)K01)N235)

                                                  225/45R18
                                                  A01)K01)N235)

                                                  235/40R18
                                                  A01)K01)K04)

                                                  235/45R18
                                                  A01)G7L)K01)K04)

                                                  245/40R18
                                                  A01)K01)K04)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK1                                     e13*2007/46*1119*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic, Honda Civic 215/40R18                         A01) bis A10)
                        LPG                                                        E45a)K48)
                                                 225/40R18
                                                 K03)K04)
e11*2001/116*00257*06   1085/835                                                   5/114,3/64



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Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    7 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic               205/40R18                         A02) bis A10)
                        (ab Modelljahr 2012)      T86)                              E45)

                                                  205/45R18
                                                  A01)G2P)K60)K61)M00)T86)

                                                  215/40R18
                                                  A01)K60)K61)



Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/40R18                                     A01) bis A10)
                                                                                    K52)
                                                  225/40R18
                                                  K03)K04)
e11*2001/116*00297*05   940/830                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             215/40R18                                     A01) bis A10)
                                                                                    K52)
                                                  225/40R18
                                                  K03)K04)
e11*2001/116*00306*02   980/740                                                     5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/40R18                                     A01) bis A10)
                                                                                    K52)
                                                  225/40R18
                                                  K03)K04)
e11*2001/116*0298*03    1085/835                                                    5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    8 / 14                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             215/40R18                                           A01) bis A10)
                                                                                          K52)
                                                  225/40R18
                                                  K03)K04)
e11*2001/116*0334*02   920/820                                                            5/114,3/64



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                    e11*2001/116*0301*..
RE6                                    e11*2001/116*0302*..
RE7                                    e11*2001/116*0322*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122            Honda CR-V                 225/60R18                               A02) bis A10)
                       (beim Typ ER5 nur zulässig A01)A93)K01)                            E46)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0301*05;      235/55R18
                       beim Typ ER6 nur zulässig A01)A93)K01)
                       bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                       e11*2001/116*0302*05)      245/50R18
                                                  A01)K01)K04)

                                                  245/55R18
                                                  A01)K01)K04)K14)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                                   e11*2007/46*0100*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89              Honda CR-Z              215/35R18                                  A02) bis A10)
                                               A01)K01)

                                                  225/35R18
                                                  A01)K01)K04)K58)

                                                  235/35R18
                                                  A01)K01)K04)K57)K58)

                                                  245/30R18
                                                  A01)K01)K04)K58)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/35R18            245/30R18          A01) bis A10)
                                                  K01)                 K04)K58)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    9 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 114     Honda CR-V                225/50R18                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01)A94a)G01)K01)                  E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/55R18
                e11*2001/116*0301*06;     A01)A94a)G01)K01)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       225/60R18
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01)G01)K01)

                                          235/50R18
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          235/55R18
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/50R18
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/55R18
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          255/45R18
                                          A01)G01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    10 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
           werden.


A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       -    Typ ER5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       -    Typ ER6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       -    Typ ER7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    11 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3N)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.




RA-000627-C0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    12 / 14                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K31)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer
           serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu
           kürzen.

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
       - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K34)       Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
           oder abzubauen.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen,
       - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
         Schraubenkopf gekürzt werden.

K43)       An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
           Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu
           biegen.

K45)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            umzulegen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
            Radhauskante zu kürzen,
       -    die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
            Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
            versetzen.

K46)       An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
           nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
           Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K48)       An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
           Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
           Blechkante aufzuweiten.

K52)       An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
           200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
           darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
            Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
       -    die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
            entfernen,
       -    die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
            umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
       -    der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
            der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       -    die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
            hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Teiletyp :                 BS5 80835


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ ER5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ ER6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06




Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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