Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, CH1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
CL3, CL4, CL7, CL9, CM1, M12x1,5
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,
CU3, CW1, CW2, CW3, FK1,
FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4,
GH1, GH2, GH3, GH4, RD1,
RD3, RD8, RD9, RE5, RE6,
RE7, RU, ZF1
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
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Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: CH1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Honda Accord Type R 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K31)
e11*98/14*0106*05E 960/870 5/114,3/64,0
Typ: CL3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
113 Honda Accord 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K31)
e11*98/14*0165*01E 1010/940 5/114,3/64,0
Typ: CL4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
113 Honda Accord Hatchback 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K31)
e11*98/14*0166*01E 1110/940 5/114,3/64,0
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0092*03E 1050/920 5/114,3/64
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
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Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0096*03E 1080/920 5/114,3/64
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K45)
e6*2001/116*0097*03E 1090/1030(0) 5/114,3/64
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Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU2 e6*2001/116*0114*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW2 e6*2001/116*0121*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148 Honda Accord 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)G3N)M00)N215)T86)
215/45R18
N225)
225/40R18
A01)A93)G4R)K01)N235)
225/45R18
A01)K01)N235)
235/40R18
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)G7L)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK1 e13*2007/46*1119*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 103 Honda Civic, Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10)
LPG E45a)K48)
225/40R18
K03)K04)
e11*2001/116*00257*06 1085/835 5/114,3/64
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/45R18 A02) bis A10)
Tourer A01)G2P)K60)K61)M00)T86) E45)
(ab Modelljahr 2012)
215/40R18
A01)K60)K61)
Typ: FN1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10)
K52)
225/40R18
K03)K04)
e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64
Typ: FN2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10)
K52)
225/40R18
K03)K04)
e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64
Typ: FN3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10)
K52)
225/40R18
K03)K04)
e11*2001/116*0298*03 1085/835 5/114,3/64
Typ: FN4
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10)
K52)
225/40R18
K03)K04)
e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: RD1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10)
K03)K33)
235/45R18
K34)
e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0
Typ: RD3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10)
K03)K33)
235/45R18
K34)
e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64
Typ: RD8
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10)
K03)K33)
235/45R18
e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64
Typ: RD9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10)
K03)K33)
235/45R18
e11*2001/116*0234*01E 960/1020 5/114,3/64
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 7 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
RE7 e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122 Honda CR-V 225/60R18 A02) bis A10)
(beim Typ RE5 nur zulässig A01)A93)K01) E46)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0301*05; 235/55R18
beim Typ RE6 nur zulässig A01)A93)K01)
bis EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0302*05) 245/50R18
A01)K01)K04)
245/55R18
A01)K01)K04)K14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5 e11*2001/116*0301*..
RE6 e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Honda CR-V 225/50R18 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2013; Typ A01)A94a)K01) E46a)
RE5 nur zulässig ab EG-
Genehmigungs-Nr. 225/55R18
e11*2001/116*0301*06; A01)A94a)K01)
Typ RE6 nur zulässig ab
EG-Genehmigungs-Nr. 225/60R18
e11*2001/116*0302*06)
A01)K01)
235/50R18
A01)K01)K04)
235/55R18
A01)K01)K04)
245/50R18
A01)K01)K04)
245/55R18
A01)K01)K04)
255/45R18
A01)K01)K04)
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 8 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 215/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)
225/35R18
A01)K01)K04)K58)
235/35R18
A01)K01)K04)K57)K58)
245/30R18
A01)K01)K04)K58)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R18 245/30R18 A01) bis A10)
K01) K04)K58) V00)
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/35R18
225/40R18
K46)
e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/35R18
225/40R18
K46)
e6*2001/116*00100*01 1005/980 5/114,3/64
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 9 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/40R18
K46)
e6*2001/116*00104*04 1150/990 5/114,3/64
Typ: GH1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10)
(2-türig Frontantrieb) K03)
235/40R18
e6*98/14*0062*04 815/725 5/114,3/64
Typ: GH2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10)
(2-türig Allrad) K03)
235/40R18
e6*98/14*0063*04 830/760
Typ: GH3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10)
(4-türig Fronantrieb) K03)
235/40R18
e6*98/14*0067*05 840/780
Typ: GH4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10)
(4-türig Allrad) K03)
235/40R18
e6*98/14*0068*05 850/820
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 10 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RU e6*2007/46*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Honda HR-V 215/45R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)N225)
215/45R18 M+S
A01)K01)K04)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R18 235/40R18 A01) bis A10)
K01)N225) K02) V00)
215/45R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ: BB6
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10)
K42)K43)
e6*95/54*0138*03 980/825 5/114,3/64,0
Typ: BB8
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10)
K42)K43)
e6*95/54*0138*02 980/825 5/114,3/64,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx
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Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 11 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 12 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
- Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
- Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
- Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
- Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05
E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
- Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
- Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
- Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
- Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
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Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer
serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu
kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
- die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.
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K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten
oder abzubauen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen,
- die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
Schraubenkopf gekürzt werden.
K43) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu
biegen.
K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
Radhauskante zu klemmen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
versetzen.
K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.
K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
Blechkante aufzuweiten.
K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
darüber liegende Blechkante aufzuweiten.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
- die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
entfernen,
- die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
- die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
- der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
- der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
ist zu entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 16 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.01.2016
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