Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BB6, BB8, BE1, BE3, BE5, CH1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CL3, CL4, CL7, CL9, CM1, M12x1,5 CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, GH1, GH2, GH3, GH4, RD1, RD3, RD8, RD9, RE5, RE6, RE7, RU, ZF1 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: CH1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Honda Accord Type R 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0106*05E 960/870 5/114,3/64,0 Typ: CL3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0165*01E 1010/940 5/114,3/64,0 Typ: CL4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 113 Honda Accord Hatchback 225/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K31) e11*98/14*0166*01E 1110/940 5/114,3/64,0 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0092*03E 1050/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0096*03E 1080/920 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0097*03E 1090/1030(0) 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 148 Honda Accord 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)G3N)M00)N215)T86) 215/45R18 N225) 225/40R18 A01)A93)G4R)K01)N235) 225/45R18 A01)K01)N235) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)G7L)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK1 e13*2007/46*1119*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 103 Honda Civic, Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) LPG E45a)K48) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00257*06 1085/835 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 205/45R18 A02) bis A10) Tourer A01)G2P)K60)K61)M00)T86) E45) (ab Modelljahr 2012) 215/40R18 A01)K60)K61) Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*0298*03 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 215/40R18 A01) bis A10) K52) 225/40R18 K03)K04) e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 K34) e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 K34) e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 Typ: RD9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda CR-V 225/45R18 A01) bis A10) K03)K33) 235/45R18 e11*2001/116*0234*01E 960/1020 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. RE7 e11*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 122 Honda CR-V 225/60R18 A02) bis A10) (beim Typ RE5 nur zulässig A01)A93)K01) E46) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; 235/55R18 beim Typ RE6 nur zulässig A01)A93)K01) bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) 245/50R18 A01)K01)K04) 245/55R18 A01)K01)K04)K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Honda CR-V 225/50R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ A01)A94a)K01) E46a) RE5 nur zulässig ab EG- Genehmigungs-Nr. 225/55R18 e11*2001/116*0301*06; A01)A94a)K01) Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/60R18 e11*2001/116*0302*06) A01)K01) 235/50R18 A01)K01)K04) 235/55R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K04) 245/55R18 A01)K01)K04) 255/45R18 A01)K01)K04) RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZF1 e11*2007/46*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 89 Honda CR-Z 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01) 225/35R18 A01)K01)K04)K58) 235/35R18 A01)K01)K04)K57)K58) 245/30R18 A01)K01)K04)K58) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R18 245/30R18 A01) bis A10) K01) K04)K58) V00) Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K46) e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K46) e6*2001/116*00100*01 1005/980 5/114,3/64 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 9 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 225/40R18 K46) e6*2001/116*00104*04 1150/990 5/114,3/64 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (2-türig Frontantrieb) K03) 235/40R18 e6*98/14*0062*04 815/725 5/114,3/64 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (2-türig Allrad) K03) 235/40R18 e6*98/14*0063*04 830/760 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (4-türig Fronantrieb) K03) 235/40R18 e6*98/14*0067*05 840/780 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 225/45R18 A01) bis A10) (4-türig Allrad) K03) 235/40R18 e6*98/14*0068*05 850/820 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 10 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RU e6*2007/46*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Honda HR-V 215/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)N225) 215/45R18 M+S A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R18 235/40R18 A01) bis A10) K01)N225) K02) V00) 215/45R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K01) K02) V00) Typ: BB6 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10) K42)K43) e6*95/54*0138*03 980/825 5/114,3/64,0 Typ: BB8 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Honda Prelude 225/35R18 A01) bis A10) K42)K43) e6*95/54*0138*02 980/825 5/114,3/64,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 11 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 12 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 13 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab oberer serienmäßiger Aussparung auf einer Länge von ca. 90 mm nach unten um ca. 5 mm zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben, - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 14 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K34) Der hintere Schmutzfänger ist im Bereich der Befestigungsschrauben nachzuarbeiten oder abzubauen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen, - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. K43) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante (nachdem die Kunststoffkante gekürzt ist) abzuschleifen und nach hinten zu biegen. K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca 200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 15 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung komplett umzulegen, - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen, - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben, - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen, - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen. K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben, - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung, - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu entfernen. K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-E0-015 Anlage-Nr. : 6 Seite : 16 / 16 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.01.2016 RA-000627-E0-015-06~HO-5-114_3-64-ET40.docx