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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BS5 80835
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               LK 114,3
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                             730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CM, DM, EL, ELH, FD, FDH,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
FDHG, FS, GDH, GK, JC, JM,         M12x1,5
JMG, LM, NF, TG, XG, VF


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   225/35R18                             A01) bis A10)
                                                                             K39)K40)
                                        225/40R18

e11*98/14*0186*07E   1015/880                                                5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145  XG 250, XG 300, XG 350, 225/40R18                                A01) bis A10)
              XG25, XG30                                                       K41)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
              e11*98/14*0109*05)

e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                                 5/114,3/67



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                                  e4*2001/116*0087*..
JMG                                 e11*2001/116*0355*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129           Hyundai Tucson          225/50R18                         A02) bis A10)
                                             A01) K01)K04)

                                              235/45R18
                                              A01) K01)K04)

                                              235/50R18
                                              A01) K01)K04)

                                              245/45R18
                                              A01) K01)K04)

                                              255/45R18
                                              A01) K01)K04)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                                  e11*2001/116*0241*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184          Hyundai Sonata          215/45R18                         A02) bis A10)
                                             A93)

                                              225/45R18
                                              A01) K03)

                                              235/40R18
                                              A01) K01)K15) K21)

                                              235/45R18
                                              A01) K01)K15) K21)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                             e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur        225/50R18                           A02) bis A10)

                                          235/45R18

                                          245/45R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         245/55R18                          A02) bis A10)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        M00)T86)

                                          215/40R18
                                          A01) K03)K04)

                                          225/40R18
                                          A01) K01)K04) K21) K45)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            225/50R18                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04)

                                         225/55R18
                                         A01) K01)K04) K52)

                                         235/50R18
                                         A01) K01)K02)

                                         245/45R18
                                         A01) K01)K04)

                                         255/45R18
                                         A01) K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            205/45R18                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K54) K56) M00)

                                         215/40R18
                                         A01) K01)K04) K54) K55)

                                         225/35R18
                                         A01) K01)K02)

                                         235/35R18
                                         A01) K01)K02) K54) K55)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             215/45R18                                   A02) bis A10)
                (Kombi)
                                        225/45R18

                                            245/40R18
                                            A01) K01)K02)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                 K02)               V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                 e11*2007/46*0337*..
GDH                                 e11*2007/46*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Hyundai i30, i30CW           215/40R18                              A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01) K03)K04) K58)

                                            235/35R18
                                            A01) K01)K02) K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/35R18                                 A02) bis A10)
                                          A01) A93)K28)

                                            215/40R18
                                            A01) A93a)K28)

                                            225/35R18
                                            A01) A93)K01) K04) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe         245/55R18                         A02) bis A10)
                                         A01) A94)K01) K02)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte umzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
         Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
     Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.

K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
        Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
        umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
        nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
        Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
        Türsicken).

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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