Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 1 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 114,3 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDI, EDG, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm GE, JE, JES, JESG, SL, SLS, M12x1,5 XM, XMG, YN, YNS, TF RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 2 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10) (FZ ohne K03)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18 K03)K04) 245/45R18 K01)K02) 83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelverbreiterungen 235/45R18 Fz.-Breite 1840 mm) 245/45R18 e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10) (FZ ohne K03)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18 K03)K04) 245/45R18 K01)K02) 100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelverbreiterungen 235/45R18 Fz.-Breite 1840 mm) 245/45R18 e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 3 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10) (LPG; FZ ohne K03)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18 K03)K04) 245/45R18 K01)K02) 104 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) (LPG; FZ mit Kotflügelverbreiterungen 235/45R18 Fz.-Breite 1840 mm) 245/45R18 e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, ww. MG ww. 205/45R18 A02) bis A10) Optima E44)M00) 215/45R18 225/40R18 235/40R18 A01)K03) e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A01) bis A10) Kia UN K03) 235/40R18 K01)K04)K33) e4*2001/116*0114*10 1220 / 1180 (0) 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 4 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (3-türer) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33)K48) e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (3-türer) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33)K48) e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33) e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 5 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed LPG 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01) K04) 225/40R18 K01)K21)K33) e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) M00) 215/45R18 A01)G88)K51) 225/40R18 A01)K28) e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) M00) 215/45R18 A01)G88)K51) 225/40R18 A01)K28) e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) (LPG) M00) 215/45R18 A01)G88)K51) 225/40R18 A01)K28) e4*2001/116*0139*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 6 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10) A93) e11*2001/116*0358*06 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10) A93) e11*2007/46*0141*03 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XMG ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Kia Sorento LPG 235/55R18 A02) bis A10) A93) e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10) K04)K55)K57)M00) K01) 215/40R18 K02)K55)K56) 225/35R18 K02) 235/35R18 K02)K55)K56) e4*2007/46*0130*03 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 7 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10) K04)K55)K57)M00) K01) 215/40R18 K02)K55)K56) 225/35R18 K02) 235/35R18 K02)K55)K56) e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10) K04)K55)K57)M00) K01) 215/40R18 K02)K55)K56) 225/35R18 K02) 235/35R18 K02)K55)K56) e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10) K04)K55)K57)M00) K01) 215/40R18 K02)K55)K56) 225/35R18 K02) 235/35R18 K02)K55)K56) e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 8 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) A01)K03) 225/55R18 A01)K03) 235/50R18 A01)K01) 235/55R18 A01)K01)K58) 245/45R18 A01)K01) 245/50R18 A01)K01)K02)K58) 255/45R18 A01)K01) e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 9 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) A01)K03) 225/55R18 A01)K03) 235/50R18 A01)K01) 235/55R18 A01)K01)K58) 245/45R18 A01)K01) 245/50R18 A01)K01)K02)K58) 255/45R18 A01)K01) e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10) A01)A93a)K04) 225/45R18 A01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 10 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 11 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. . K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 8e Seite : 12 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen, - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 8e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx