Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, ED, EDI, EDG, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
GE, JE, JES, JESG, SL, SLS, M12x1,5
XM, XMG, YN, YNS, TF
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10)
(FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67
Typ: JES
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10)
(FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: JESG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10)
(LPG; FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
104 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(LPG; FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Magentis, ww. MG ww. 205/45R18 A02) bis A10)
Optima E44)M00)
215/45R18
225/40R18
235/40R18
A01)K03)
e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67
Typ: FG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A01) bis A10)
Kia UN K03)
235/40R18
K01)K04)K33)
e4*2001/116*0114*10 1220 / 1180 (0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 4 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: ED
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10)
(5-türer, Kombi) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)
66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10)
(3-türer) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)K48)
e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67
Typ: ED
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10)
(5-türer, Kombi) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)
66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10)
(3-türer) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)K48)
e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67
Typ: EDG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 93 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10)
(LPG; 5-türer, Kombi) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)
e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 5 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: EDI
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Kia Ceed LPG 215/40R18 A01) bis A10)
(5-türer, Kombi) K01) K04)
225/40R18
K01)K21)K33)
e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
M00)
215/45R18
A01)G88)K51)
225/40R18
A01)K28)
e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
M00)
215/45R18
A01)G88)K51)
225/40R18
A01)K28)
e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: AMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
(LPG) M00)
215/45R18
A01)G88)K51)
225/40R18
A01)K28)
e4*2001/116*0139*00 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 6 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: XM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10)
A93)
e11*2001/116*0358*06 1350/1450(0) 5/114.3/67
Typ: XM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10)
A93)
e11*2007/46*0141*03 1350/1450(0) 5/114.3/67
Typ: XMG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
128 Kia Sorento LPG 235/55R18 A02) bis A10)
A93)
e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67
Typ: YN
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10)
K04)K55)K57)M00) K01)
215/40R18
K02)K55)K56)
225/35R18
K02)
235/35R18
K02)K55)K56)
e4*2007/46*0130*03 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 7 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: YN
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10)
K04)K55)K57)M00) K01)
215/40R18
K02)K55)K56)
225/35R18
K02)
235/35R18
K02)K55)K56)
e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: YNS
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10)
K04)K55)K57)M00) K01)
215/40R18
K02)K55)K56)
225/35R18
K02)
235/35R18
K02)K55)K56)
e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: YNS
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R18 A01) bis A10)
K04)K55)K57)M00) K01)
215/40R18
K02)K55)K56)
225/35R18
K02)
235/35R18
K02)K55)K56)
e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 8 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: SLS
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
A01)K03)
225/55R18
A01)K03)
235/50R18
A01)K01)
235/55R18
A01)K01)K58)
245/45R18
A01)K01)
245/50R18
A01)K01)K02)K58)
255/45R18
A01)K01)
e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 9 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: SL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
A01)K03)
225/55R18
A01)K03)
235/50R18
A01)K01)
235/55R18
A01)K01)K58)
245/45R18
A01)K01)
245/50R18
A01)K01)K02)K58)
255/45R18
A01)K01)
e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10)
A01)A93a)K04)
225/45R18
A01)K04)
245/40R18
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 10 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 11 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten. .
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000627-B0-015-08e~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 8e
Seite : 12 / 12 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
zu klemmen oder auszuschneiden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
zu kürzen,
- die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 8e mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012
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