Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
E15UTN(a), F3, HE15U(a), M12x1,5
E15UT(a)MS1, HS19(a), M2,
R1, R3, S1, S16, S19(a), T25,
T27, UXE2(a), V3, XA, XA1,
XA3(a), XE1, XE2(a), Z4
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
XA G703
XA1 e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(3 und 5-türig) B18)L21)
255/45R18
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: S1
ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
G468/NT01 bzw. 1055/1210 5/114,3/60
e6*93/81*0010*00E
Typ: S16
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
161 bis 163 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
208 Lexus GS430 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
e11*98/14*0078*08E 1055/1220 5/114,3/60
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Lexus IS200 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)K21)
245/35R18
K04)
157 Lexus IS300 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)K21)
245/35R18
K04)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 245/40R18 A01) bis A10)
K15)
e6*98/14*0069*04 bis NT 03:1250/1340 5/114,3/60
e6*2001/116*0069*07E abs NT 04:1250/1380
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: F3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
207 Lexus LS430 245/45R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 235/40R18 A01) bis A10)
K03)K57)
e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10)
K15)K18)K21)
245/40R18
e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60
Typ: Z4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0084*08 1120/1140 5/114,3/60
Typ: R1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130 Toyota Corolla Verso 225/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*0222*07 1150/1150 5/114,3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(bis Nachtrag 04)
225/40R18
A01)K50)K63)K65)
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(ab Nachtrag 05)
225/40R18
A01)K50)K63)
e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114.3/60
Typ: S19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
208 Lexus GS430 245/40R18 A02) bis A10)
255 Lexus GS460 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0103*05 1100/1200(0) 5/114.3/60
Typ: HS19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
218 Lexus GS450h 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0106*06 1120/1300(0) 5/114.3/60
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01)K73)
e11*2001/116*0206*08 1090/1150(0) 5/114.3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(ohne K03) K02)
Kotflügelverbreiterung)
235/55R18
K03)
245/50R18
K01)
255/50R18
K01)
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(mit
Kotflügelverbreiterung) 235/55R18
245/50R18
255/50R18
e6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
e11*2001/116*0305*11 1100/1010(0) 5/114.3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114,3/60
Typ: E15UT(a)MS1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114,3/60
Typ: E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 93 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K04)
e11*2007/46*0019*01 1080/1010(0) 5/114,3/60
Typ: UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
311 Lexus IS F 225/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*0260*03 1115/1115(0) 5/114.3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Avensis 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
245/35R18
245/40R18
e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60
Typ: AR2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Verso 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
235/45R18
A01)K83)
245/40R18
e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: AR2N
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108 Verso 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
235/45R18
A01)K83)
245/40R18
e11*2007/46*0117*02 1260/1250(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011
RA-000627-B0-015-05~TO-5-114_3-60-ET40.docx