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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      BS5 80835
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                LK 114,3
Radgröße:                                                      8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                               730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :         Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
A32, A33, C13, J10, P12, T30, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                               110 Nm
T31, T32, V10, Z50, Z51, F15, M12x1,25
F15-LPG, F15M, V37, Y51,
Y51H
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm

Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         225/40R18                             A02) bis A10)

e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                           5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         225/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   L03)
                                           235/40R18
                                           K21)

                                           245/35R18
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                   L03)V00)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                      5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/40R18                                  A02) bis A10)
                                        G15)

                                           235/40R18
                                           A01)G01)K03)
e9*98/14*0035*09    1085/960                                                       5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           235/50R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   L03)
                                           245/45R18
                                           K03)
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                      5/114,3/66


Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                225/40R18                              A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)
                                            235/40R18

e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                      5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                            e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano           225/60R18                             A02) bis A10)

                                           225/65R18

                                           235/60R18
                                           A01) K04)

                                           245/55R18
                                           A01) K01)K04)

                                           245/60R18
                                           A01) K01)K04)

                                           255/55R18
                                           A01) K01)K04)

                                           265/55R18
                                           A01) K01)K02)

                                           275/50R18
                                           A01) K01)K02)

                                           285/50R18
                                           A01) K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/50R18                           A02) bis A10)

                                           245/45R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai              235/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            225/50R18                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      235/50R18

                                          245/45R18

                                          255/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/50R18                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     225/55R18

                                          235/50R18

                                          255/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Nissan X-Trail          225/55R18                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          225/60R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                            e1*2001/116*0478*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano           235/65R18                           A02) bis A10)
                                        A01) A93)K04)

                                          245/60R18
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          255/60R18
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          265/55R18
                                          A01) K01)K02)

                                          285/50R18
                                          A01) K01)K02)

                                          285/55R18
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/45R18                          A02) bis A10)
                Bifuel                    G2A)M00) N215)                    E19)
                (Frontantrieb)
                                          215/45R18

                                          225/45R18

                                          235/40R18
                                          A01) K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01) G1Z)K01) K04)

                                          245/40R18
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             205/45R18                                A02) bis A10)
                (Allrad)                G5V)M00) N215)

                                             215/45R18

                                             225/45R18

                                             235/40R18
                                             A01) K01)K04)

                                             235/45R18
                                             A01) K01)K04)

                                             245/40R18
                                             A01) K01)K04)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                   e13*2007/46*1105*..
Y51H                                  e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Infiniti M, Infinity M Hybrid, 245/50R18                         A02) bis A10)B26)
                Infiniti Q70                   A94)                              EF0)

                                             255/45R18
                                             A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                            e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Infiniti Q50            225/50R18                                A02) bis A10) B26)
                (2WD + 4WD)                                                      EF0)
                                        235/45R18

                                             245/45R18




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Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                            e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85       Nissan Pulsar           205/45R18                         A02) bis A10)
                                        M00)

                                         215/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüfteter Bremsscheibe Ø 319x34 mm

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu.

G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-D0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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