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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    1/7                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              BS5 80835
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                        LK 114,3
Radgröße:                                              8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
T                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Y                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
                               M12x1,25
JZ, Z                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                          T
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 177    Laguna                  215/45R18                                 A02) bis A10)E62)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/45R18

                                                              235/40R18

                                                              235/45R18

                                                              245/35R18
                                                              A01)K01)K04)T92)

                                                              245/40R18
                                                              A01)K01)K04)
e2*2001/116*0363*21    Lim 1280/1080(0); Kombi 1280/1110(0)                      5/114,3/66



Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 131    Laguna                    215/45R18                               A02) bis A10)E62)
              (Limousine 5-türer, Kombi)
                                         225/45R18

                                                              235/40R18

                                                              235/45R18

                                                              245/35R18
                                                              A01)K01)K04)T92)

                                                              245/40R18
                                                              A01)K01)K04)
e2*2007/46*0012*06     1220/1113(0)



Typ:                         Y
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Rad-/Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 127  Koleos                  225/50R18                                  A01) bis A10)
                                      A93)                                       K76)

                                                              225/55R18

                                                              245/45R18
e11*2001/116*0261*14   1235/1180(0)                                              5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe, A01)K78)
              Kombi)
                                         225/35R18
                                         T87)

                                                225/40R18
                                                A01)K77)K78)

                                                235/35R18
                                                A01)K28)K78)

                                                  245/35R18
                                                  A01)K04)K28)K77)K78)
 110 bis 132           Megane                     225/35R18                A02) bis A10)
                       (Limousine 5-türer, Coupe, T87)
                       Kombi)
                                                  225/40R18
                                                  A01)K77)K78)

                                                235/35R18
                                                A01)K28)K78)

                                                245/35R18
                                                A01)K04)K28)K77)K78)
e11*2001/116*0373*18   1100/990(0)                                         5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Kombi) A01)K78)

                                                225/35R18
                                                T87)

                                                225/40R18
                                                A01)K77)K78)

                                                235/35R18
                                                A01)K28)K78)

                                                245/35R18
                                                A01)K04)K28)K77)K78)
e2*2007/46*0010*04     995/1041(0)                                         5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          215/40R18                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T89)

                                            215/45R18
                                            A01)K64)

                                            225/40R18

                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18
                                            A01)K64)

                                            245/35R18
                                            A01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K04)K64)K82)
 110 bis 118          Megane Scenic,        225/40R18                   A02) bis A10)
                      Megane Grand Scenic
                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18
                                            A01)K64)

                                            245/35R18
                                            A01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K04)K64)K82)
e2*2001/116*0379*12   1210/1225(0)                                      5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    5/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          215/40R18                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T89)

                                        215/45R18
                                        A01)K64)

                                        225/40R18

                                        225/45R18
                                        A01)K64)

                                        235/40R18
                                        A01)K64)

                                        245/35R18
                                        A01)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K04)K64)K82)
e2*2007/46*0011*03   1070/1105(0)                                       5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000627-B0-015-07a~RE-5-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000627-B0-015-07a~RE-5-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel –reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen

K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um
     5 mm nach außen aufzuweiten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011




RA-000627-B0-015-07a~RE-5-114_3-66-ET40.docx