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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 80835
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 114,3
Radausführungskennz.:                                    LK 114,3
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5271        140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273       120 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5306       130 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5306       120 Nm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5271       130 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273       110 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/60R18                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         245/55R18
                                         A01) K03)

                                         255/55R18
                                         A01) K03)

                                         265/55R18
                                         A01) GCE) K03) K93)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         205/45R18                          A01) bis A10)
                                        A93a) M00)                         BF2) K84)

                                         215/45R18

                                         225/40R18
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                             e2*2007/46*0475*..
RFE                             e2*2007/46*0586*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/55R18                         A02) bis A10)
                2300                     M00)                              BF2) EF0)
                (2WD und 4WD)
                                         225/50R18

                                         235/45R18
                                         A93)

                                         235/50R18
                                         A01) K04)

                                         245/45R18
                                         A93a)

                                         255/45R18
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos         225/50R18                                 A01) bis A10)
                                       A93)                                      BF3) K76)

                                         225/55R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG                            e11*2007/46*3255*..
RZG                            e6*2007/46*0269*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140      Renault Koleos          225/55R18                                A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)           A01) G01)                                BF4) EF0)

                                         225/60R18

                                         235/55R18

                                         245/50R18
                                         A01) G01)

                                         245/55R18

                                         255/50R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/60R18            245/55R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF4) EF0) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna            205/45R18                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        A93) M00) T86)                         BF5) E62)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    215/45R18
                195/.. oder 205/..)
                                          225/40R18
                                          A93)

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna            215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        N225)                             BF5) E62)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    225/40R18
                215/.. oder 225/..)       A93) N235) T92)

                                         225/45R18
                                         N235)

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna           205/45R18                          A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93) M00) N215) T86)               BF5)

                                         215/45R18
                                         N225)

                                         225/40R18
                                         A93) N235) T92)

                                         225/45R18
                                         N235)

                                         235/40R18
                                         A01) K03)

                                         235/45R18
                                         A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93) M00)                            BF6)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         215/40R18
                kleinsten Serienreifen   A01) A93) K78)
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder           225/35R18
                205/50R17)               A93)

                                         225/40R18
                                         A01) K77) K78)

                                         235/35R18
                                         A01) A93) K78)

                                         245/35R18
                                         A01) A93) K04) K28) K77) K78)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93) M00)                            BF6)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         215/40R18
                Serienreifen 205/65R15 A01) A93) G3B) K78)
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)               215/45R18
                                         A01) K77) K78)

                                         225/40R18
                                         A01) K77) K78)

                                         225/45R18
                                         A01) K77) K78) K79)

                                         235/40R18
                                         A01) K28) K77) K78) K79)

                                         245/35R18
                                         A01) A93) G3B) K04) K28) K77) K78)

                                         245/40R18
                                         A01) K04) K28) K77) K78) K79)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162      Renault Megane           225/35R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93) T87)                         BF6) E70)
                Coupe, Kombi,
                Ausführungen mit         225/40R18
                kleinsten Serienreifen   A01) K77) K78)
                225/..)
                                         235/35R18
                                         A01) A93) K78)

                                         245/35R18
                                         A01) A93) K04) K28) K77) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/45R18                           A02) bis A10)
                Grandtour              M00) N215) T86)                     BF2)

                                         215/40R18
                                         N225) T89)

                                         225/35R18
                                         A93a) T87)

                                         225/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT,     225/35R18                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour GT    A93a) T87)                          BF2)

                                         225/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
205             Renault Megane RS      235/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           BF2) EF0)
                                         245/35R18
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                Scenic                   M00) T86)                         BF6)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/45R18
                195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                205/55R16)
                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01) G6N) K64)

                                         235/40R18
                                         A01) G6N) K64)

                                         245/40R18
                                         A01) G6N) K04) K64) K82)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                Scenic                   M00) T86)                         BF6)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/45R18
                205/65R15 oder           A01) K64)
                205/60R16 oder
                205/55R17)               225/40R18
                                         T92)

                                         225/45R18
                                         A01) K64)

                                         235/40R18
                                         A01) K64)

                                         245/40R18
                                         A01) K04) K64) K82)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-H0-015
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Renault Scenic, Grand    225/40R18                         A02) bis A10)
                Scenic                                                     BF6)
                (Ausführungen mit        225/45R18
                Serienreifen 225/50R17 A01) K64)
                ww. 225/45R18)
                                         235/40R18
                                         A01) K64)

                                         245/40R18
                                         A01) K04) K64) K82)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/45R18                          A02) bis A10)
                                        A93a) M00) T86)                    BF6)

                                         215/45R18

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165      Renault Talisman,       215/45R18                          A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      A93) GDT) N225)                    BF2)

                                         225/45R18
                                         A93a) N235)

                                         235/40R18
                                         A93) G7K) N245)

                                         235/45R18
                                         N245)

                                         245/40R18
                                         A93a)

                                         245/45R18
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Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     9 / 13
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5271
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5306
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5306
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5271
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 110 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
       8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
          anzulegen und festzukleben.
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K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
       Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
       Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
       befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K82)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
       nach außen aufzuweiten.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

K93)   An Achse 1 ist die Filzausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger um 20 mm nach
       innen einzuformen und an das Innenradhaus zu verkleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 7a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019