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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            BS5 80835
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                      LK 114,3
Radgröße:                                                           8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               114,3 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                              72,50 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                                    730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                    110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3, M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), HS19(a),
L10(a), M2, R1, R3, S1, S16,
S19(A), T25, T27, UXE2(a), V3,
XA, XA1, XA3(A), XE1, XE2(A),
XW3(a), XW4(a), Z4


Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
XA                                  G703
XA1                                 e4*93/81*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95          Toyota RAV4               235/50R18                            A01) bis A10)
                    (3 und 5-türig)                                                B18)L21)
                                              255/45R18
e4*93/81*0001*06E   910/990                                                        5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/40R18                          A02) bis A10)

                                         245/40R18
                                                                         5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              235/40R18                         A02) bis A10)

                                         245/40R18

208                     Lexus GS430      235/40R18                       A02) bis A10)

                                         245/40R18
e11*98/14*0078*08E      1055/1220                                        5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Lexus IS200              225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K15)K21)
                                         245/35R18
                                         K04)
157                     Lexus IS300      225/40R18                       A01) bis A10)
                                                                         K03)K15)K21)
                                         245/35R18
                                         K04)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                        5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            245/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K15)

                                                                         5/114,3/60



Typ:                         F3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430              245/45R18                         A02) bis A10)


e6*2001/116*0079*04E    1095/1280                                        5/114,3/60




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      235/40R18                                  A01) bis A10)
                                                                                   K03)K57)

e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)K18)K21)
                                                 245/40R18

e6*2001/116*0085*04E   1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                                   A02) bis A10)

e6*2001/116*0084*08    1120/1140                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)

                                                 225/40R18

                                                 245/35R18
                                                 A01)K68)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                    Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)

                                                 215/45R18

                                                 225/40R18

                                                 245/35R18
                                                 A01)K68)



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Seite :                    4 / 13                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                            T25
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis             215/40R18                                        A02) bis A10)
              (bis Nachtrag 04)
                                         225/40R18
                                         A01)K50)K63)K65)
 110 bis 130  Toyota Avensis             215/40R18                                        A02) bis A10)
              (ab Nachtrag 05)
                                         225/40R18
                                         A01)K50)K63)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                                      5/114.3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                                e6*2001/116*0106*..
S19(A)                                 e6*2001/116*0103*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255             Lexus GS300, GS430,     225/45R18                                 A02) bis A10)
                        G460, GS450H            A93a)N235)

                                                  225/45R18 M+S
                                                  A93a)

                                                  235/40R18
                                                  A93)N245)

                                                  235/40R18 M+S
                                                  A93)

                                                  245/40R18

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                  A93a)N235)                              V00)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153             Lexus IS                 215/40R18                                A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Cabrio)     N225)

                                                  225/40R18
                                                  N235)

                                                  245/35R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    5 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/50R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01)G7A)K01)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18
                                           A01)K01)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  G7A)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18

                                           245/50R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             215/40R18                           A02) bis A10)
                (1. Generation)                                              E58)
                                         225/35R18
                                         T87)

                                           225/40R18
                                           G7F)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K78)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                               e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                              e11*2007/46*0019*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73              Toyota Auris               215/40R18                        A02) bis A10)
                       (2. Generation,            A01)K28)                         E59)E60)
                       Ausführungen mit
                       Verbundlenker-Hinterachse) 225/35R18
                                                  A01)A93a)K03)K28)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                                e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                               e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                                e11*2007/46*0018*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97              Toyota Auris              215/40R18                         A02) bis A10)
                       (2. Generation,           N225)                             E59)E61)
                       Ausführungen mit
                       Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
                                                 A01)A93a)K03)

                                                 235/35R18
                                                 A01)K01)K04)K28)



Typ:                         UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 311          Lexus IS F              225/40R18                                    A02) bis A10)


e11*2001/116*0260*04   1115/1115(0)                                                5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)
                                         225/40R18
                                         G5V)

                                          225/45R18

                                          235/40R18

                                          235/45R18

                                          245/40R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 130      Toyota Verso            215/45R18                          A02) bis A10)

                                          225/40R18

                                          225/45R18

                                          235/40R18

                                          235/45R18
                                          A01)K83)

                                          245/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    8 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 215     Lexus GS                225/45R18                                  A02) bis A10)
                                        A94)N235)                                  EF0)

                                           225/45R18 M+S
                                           A94)

                                           235/40R18
                                           A94)

                                           235/45R18
                                           A94a)G3U)

                                           245/40R18
                                           A94)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                           N235)                A94)               EF0)V00)

                                           225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                A94)               EF0)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          215/40R18                               A02) bis A10)

                                           215/45R18
                                           A01)K25)K88)

                                           225/40R18
                                           A01)K25)K88)

                                           245/35R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B18)    An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
        Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
        vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.



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G7A)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
        235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K50)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
        zum hinteren Stoßfänger umzulegen.


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K57)       An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
           Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
           Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
           ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
           mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21)       Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.



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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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