Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 108
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DXA, DYB
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M14x1,5
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K35)K36)
S01)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K35)K36)
S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K35)K36)
S01)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K57)K58)
225/40R18 S01)
100 bis 147 Kuga 235/45R18 A02) bis A10)
S01)
235/50R18
A01)K03)
245/45R18
A01)K03)
255/45R18
A01)K03)
e13*2001/116*0109*27 C-Max1070/1070(-),Kuga1155/1115(1210) 5/108/63,3
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus C-Max CNG 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K57)K58)
225/40R18 S01)
e13*2001/116*1018*03 1005/1025 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 107 Focus C-Max LPG 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K57)K58)
225/40R18 S01)
e13*2001/116*1000*07 1005/1025(1100) 5/108/63,3
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus, 215/40R18 A01) bis A10)
Focus Kombi K03)K04)
225/40R18 S01)
K61)K62)L06)
166 Focus ST 225/40R18 A01) bis A10)
K61)K62) K03)K04)
S01)
224 Focus RS 215/45R18 M+S A01) bis A10)
K72)
225/40R18 M+S
K01)
235/40R18 M+S
K01)K16)
245/40R18 M+S
K01)K04)K13)K16)K22)K25)
e13*2001/116*0144*20E 1070/1090(-) 5/108/63,3
Typ: DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Focus RS 215/45R18 M+S A01) bis A10)
K72)
225/40R18 M+S
K01)
235/40R18 M+S
K01)K16)
245/40R18 M+S
K01)K04)K13)K16)K22)K25)
e13*2001/116*1010*05 1040/920(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/40R18 S01)
K61)K62)L06)
e13*2001/116*1017*03 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 107 Focus LPG , 3-,4-, 5-türig 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
225/40R18 S01)
K61)K62)L06)
e13*2001/116*0999*05 985/1040(1115) 5/108/63,3
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 215/40R18 A01) bis A10)
Focus Cabriolet K03)K04)
225/40R18 S01)
K61)K62)L06)
e13*2001/116*0157*17E 1070/1065(1140) 5/108/63,3
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, 235/45R18 A01) bis A10)
S-Max K03) K04)S01)
245/40R18
K01)
245/45R18
K01)
e13*2001/116*0185*12 1285/1350(1410) 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo 4- und 5-türer, 215/45R18 A02) bis A10)E52)
Mondeo Kombi S01)
225/40R18
A01)K04)
235/35R18
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)
245/35R18
A01)K04)
e13*2001/116*0249*12 1190/1185(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 107 Mondeo LPG 215/45R18 A02) bis A10)
(4- und 5-türer), S01)
Mondeo LPG Kombi 225/40R18
A01)K04)
235/35R18
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)
245/35R18
A01)K04)
e13*2001/116*1015*01 1060/1180(1300) 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: DXA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/45R18 A02) bis A10)
M00)
215/40R18
A01)K03)
215/45R18
A01)K03)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/35R18
A01)K03)K04)
235/40R18
A01)K03)K04)K13)K22)K27)K67)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K67)
245/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
e13*2007/46*1103*02 1175/1250(1325) 5/108/63,3
Typ: DYB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 Focus 205/45R18 A02) bis A10)
(4-, 5-türer, Kombi) M00)
215/40R18
215/45R18
225/40R18
A01)K03)
235/35R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)K13)K22)K25)
245/35R18
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1138*01 1100/1025(1135) 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu
versetzen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor
Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu
kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben.,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen.
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
L06) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nicht die Bereifungsgröße 225/40R18
eingetragen ist, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1342639 eingebaut werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
-
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011
RA-000627-B0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx