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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    1 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       BS5 80835
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  LK 108
Radgröße:                                                      8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                                720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :          Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                  110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3-     M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DXA, DXA-
LPG, DYB, DYB-LPG
WA6                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                   125 Nm
                            M14x1,5


Typ:                           B4Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (4-türer)           225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)K35)K36)
                                                                               S01)

e1*98/14*0154*17E   1175/1015(1085)                                            5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           B5Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (5-türer)           225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                              K03)K04)K35)K36)
                                                                              S01)

e1*98/14*0155*17E   1175/1020(1090)                                           5/108/63,3



Typ:                         BWY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (Kombi)           225/40R18                              A01) bis A10)
                                                                              K03)K04)K35)K36)
                                                                              S01)

e1*98/14*0156*17E   1200/1150(1220)                                           5/108/63,3



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                            e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                            e13*2001/116*1000*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107          Ford C-Max              205/45R18                         A02) bis A10)
                                            A01)K04)M00)N215)T86)             S01)

                                             215/40R18
                                             A01)K03)K04)N225)

                                             225/40R18
                                             A01)K03)K04)K57)

                                             245/35R18
                                             A01)K01)K04)K57)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                225/50R18                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          N235)                             E61)S01)

                                          235/45R18

                                          235/50R18
                                          A01)K03)

                                          245/45R18

                                          245/50R18
                                          A01)G2E)K03)K04)

                                          255/45R18
                                          A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 134     Ford Kuga                225/50R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation)                                            E62)
                                         235/50R18
                                         A01)K03)K77)

                                          245/45R18

                                          255/45R18
                                          A01)K03)K77)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    4 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           205/45R18 M+S                          A02) bis A10)
                                        M00)W215)

                                            215/40R18 M+S

                                            215/45R18 M+S

                                            225/40R18 M+S
                                            A01)K72)

                                            235/40R18 M+S
                                            A01)K01)K16)K72)

                                            245/35R18 M+S
                                            A01)K01)K16)K72)

                                            245/40R18 M+S
                                            A01)K01)K13)K16)K22)K25)K72)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                             e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                             e13*2001/116*0999*..
DB3                                 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                   205/45R18                         A02) bis A10)
                (4-türer, 5-türer, Kombi,    A01)K62)M00)T86)                  S01)
                Cabrio)
                                             215/40R18

                                            225/35R18
                                            A01)K03)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K61)K62)

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)K60)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                   e13*2001/116*0144*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
166                    Ford Focus ST           225/35R18                         A02) bis A10)
                                               A01)K03)                          S01)

                                                225/40R18
                                                A01)K03)K61)K62)

                                                235/35R18
                                                A01)K03)K04)K60)K62)

                                                245/35R18
                                                A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)



Typ:                         WA6
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Galaxy,                 235/45R18                                  A01) bis A10)
              S-Max                   K03)                                       K04)S01)

                                                245/40R18
                                                K01)

                                                245/45R18
                                                K01)
e13*2001/116*0185*15   1285/1350(1410)                                           5/108/63,3



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                                   e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                               e13*2001/116*1015*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176             Ford Mondeo             215/45R18                         A02) bis A10)
                                               G6U)                              E52)S01)

                                                225/40R18

                                                235/35R18
                                                A01)K04)T90)

                                                235/40R18
                                                A01)K04)

                                                245/35R18
                                                A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    6 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                                A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)G01)M00)T86)                       S01)

                                          215/40R18
                                          A01)K03)T89)

                                          215/45R18
                                          A01)G01)K03)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)G01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   M00)N215)T86)                      S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/40R18
                                          A01)K03)T89)

                                          215/45R18
                                          A01)K03)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    8 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)N215)T86)                     S01)

                                          215/40R18

                                          215/45R18

                                          225/40R18
                                          A01)K03)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             Ford Focus ST           215/40R18 M+S                      A02) bis A10)

                                          215/45R18 M+S

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K03)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    9 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

E52)    Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
        von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
        Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    10 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


E62)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       -    an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G2E)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
           ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6U)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
           235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
           Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
           Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
           entsprechend zu kürzen.

K16)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
           Schweller komplett umzulegen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    11 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K25)     An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K27)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im
         Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten
         zu versetzen.

K36)     An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
         eng an das Radhaus anzulegen.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
       - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K58)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
         Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
         aufzuweiten.

K60)     An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61)     An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
         Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.

K62)     An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
         Radmitte umzulegen.

K67)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
         Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)     An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
         vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Teiletyp :                 BS5 80835


K77)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
         oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)     Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
         Bremstrommel sind zu entfernen.

T86)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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