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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 80835
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 108
Radgröße:                                              8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                       720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Ford




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B4Y, B5Y, BA7-LPG, BWY,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              110 Nm
DA3, DA3-CNG, DA3-LPG,     M12x1,5
DA3-RS, DB3, DM2-CNG, DM2-
LPG, DXA, DXA-LPG, DYB,
DYB-LPG, DYB-N
PH2, PT2                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                  120 Nm
                           M12x1,5
PJ2,PU2                    bis Modelljahr 2013:                                           120 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
                           ab Modelljahr 2014:                                            140 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
BA7                        bis Modelljahr 2014:                                           110 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
                           ab Modelljahr 2015:                                            130 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
DM2                        Focus C-Max:                                                   110 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
                           Kuga:                                                          130 Nm
                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                           M12x1,5
WA6, WA6-N                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                  125 Nm
                           M14x1,5


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max              205/45R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)N215)T86)             S01)

                                         215/40R18
                                         A01)K03)K04)N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K03)K04)K57)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K04)K57)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
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Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                                A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   M00)N215)T86)                          S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          215/40R18
                                          A01)K03)N225)T89)

                                          215/45R18
                                          A01)GCM)K03)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)N235)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)G8T)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 205/45R18                                A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A01)G01)M00)T86)                       S01)

                                          215/40R18
                                          A01)K03)T89)

                                          215/45R18
                                          A01)G01)K03)

                                          225/40R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/35R18
                                          A01)K03)K04)T90)

                                          235/40R18
                                          A01)G01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K67)

                                          245/40R18
                                          A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)




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Nr. :                      RA-000627-E0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                             e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                             e13*2001/116*0999*..
DB3                                 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                   205/45R18                         A02) bis A10)
                (4-türer, 5-türer, Kombi,    A01)K62)M00)T86)                  S01)
                Cabrio)
                                             215/40R18

                                            225/35R18
                                            A01)K03)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K61)K62)

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)K60)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           205/45R18 M+S                          A02) bis A10)
                                        A01)K62)M00)                           S01)

                                            215/40R18 M+S

                                            225/35R18
                                            A01)K03)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K61)K62)

                                            235/35R18
                                            A01)K03)K04)K60)K62)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    6 / 17                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           205/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                        M00)W215)

                                          215/40R18 M+S

                                          215/45R18 M+S

                                          225/40R18 M+S

                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          245/35R18 M+S
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          245/40R18 M+S
                                          A01)K01)K13)K16)K22)K25)K72)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)N215)T86)                     S01)

                                          215/40R18
                                          T89)

                                          215/45R18

                                          225/40R18
                                          A01)K03)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    7 / 17                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           215/40R18                          A02) bis A10)
                                        N225)

                                          215/40R18 M+S

                                          215/45R18
                                          N225)

                                          215/45R18 M+S

                                          225/40R18
                                          A01)K03)N235)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01)K03)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                225/50R18                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          N235)                             E61)S01)

                                          235/45R18

                                          235/50R18
                                          A01)K03)

                                          245/45R18

                                          245/50R18
                                          A01)G2E)K03)K04)

                                          255/45R18
                                          A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    8 / 17                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134          Ford Kuga                215/55R18                         A02) bis A10)
                    (2. Generation)          M00)N225)                         E62)

                                              225/50R18
                                              N235)

                                              235/50R18
                                              A01)K03)K77)

                                              245/45R18

                                              255/45R18
                                              A01)K03)K77)



Typ:                           B4Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (4-türer)           225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)K35)K36)
                                                                               S01)

e1*98/14*0154*17E   1175/1015(1085)                                            5/108/63,3



Typ:                           B5Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (5-türer)           225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)K35)K36)
                                                                               S01)

e1*98/14*0155*17E   1175/1020(1090)                                            5/108/63,3



Typ:                         BWY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (Kombi)           225/40R18                               A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)K35)K36)
                                                                               S01)

e1*98/14*0156*17E   1200/1150(1220)                                            5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    9 / 17                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                               e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo                215/45R18                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)      GA6)                              E52)E64)S01)

                                           225/40R18

                                           235/35R18
                                           A01)K04)T90)

                                           235/40R18
                                           A01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo               215/45R18                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)      N225)                              E65)

                                           215/45R18 M+S

                                           225/45R18
                                           N235)

                                           225/45R18 M+S

                                           235/40R18
                                           A01)K04)

                                           235/45R18
                                           A01)K04)K13)K25)

                                           245/40R18
                                           A01)K04)

                                           245/45R18
                                           A01)G2B)K04)K13)K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    10 / 17                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 225/45R18                               A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation                                         E69)S01)
                                          235/45R18

                                           245/40R18

                                           245/45R18
                                           G8B)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                               e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                              A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A01)K81)                                E69a)ER1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 245/45R18
                einschließlich 18 Zoll
                Serienbereifung)           255/45R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                              A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A01)K81)                                E69a)ER1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen die 245/45R18
                mit 19 Zoll Bereifung
                ausgerüstet sind)           245/50R18
                                           A01)G2F)K01)K04)K13)K22)K25)K80)K81)
                                           K82)

                                           255/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    11 / 17                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                              e1*2001/116*0206*..
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PT2                              e1*2007/46*0271*..
PT2                              L071
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PU2                              L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/     215/40R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           A01)K03)K04)T89)                  E63)S01)
                (e1*2007/46*0271* bis NT
                03, e1*2007/46*0272*bis 225/35R18
                NT 03, e1*2001/116*0206* A01)K03)K04)T87)
                bis NT 15,
                e1*2001/116*0207*bis NT
                15;)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/     225/45R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect ab Modell                                   E63a)
                2014                      235/40R18
                (e1*2007/46*0272* ab NT4, A01)K03)
                e1*2001/116*0207* ab NT
                16)                       245/40R18
                                          A01)K01)K28)K78)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    12 / 17                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E52)       Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
           von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
           Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       -    an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       -    an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       -    Typ PT2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271* bis NT 03
       -    Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*bis NT 03
       -    Typ PH2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206* bis NT 15
       -    Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*bis NT 15

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ PU2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272* ab NT 04
     - Typ PJ2 bis Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207* ab NT 16



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


E64)    Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e13*2001/116*0249*25.

E65)    Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e13*2001/116*0249*26.

E69)    Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e13*2001/116*0185*24.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G2B)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8B)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
        245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA6)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
        215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.


RA-000627-E0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    15 / 17                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im
        Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten
        zu versetzen.

K36)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
        eng an das Radhaus anzulegen.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
       - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K58)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
        Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
        aufzuweiten.

K60)    An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61)    An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.

K62)    An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen.

K67)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
        Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)    An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
        vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K72)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.




RA-000627-E0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    16 / 17                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K77)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
         oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.

K78)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
        Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K80)    An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
        Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
         Stoßfänger ist zu entfernen,
       - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
         nach hinten zu versetzen.

K82)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng
         an das Radhaus zu kleben,
       - die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter
         Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000627-E0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-E0-015
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    17 / 17                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.01.2016




RA-000627-E0-015-11~FO-5-108-63_3-ET42.docx