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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 80835
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 108
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              5328        140 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5303        120 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5303        125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                            e11*2007/46*4161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/60R18                             A02) bis A10)
                                       N235)                                 B32) BF1)

                                        225/65R18
                                        N235)

                                        235/60R18

                                        245/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*2150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                             A01) bis A10)
                (Heckantrieb)          A94a)                                 BF2) K03)

                                        245/40R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                        K03)                                  BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*2150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                             A01) bis A10)
                (Allrad)               A94a)                                 BF2) K03)

                                        245/40R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/45R18          245/40R18          A01) bis A10)
                                        K03)                                  BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                           e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202     Jaguar XF              235/45R18                            A02) bis A10)
                                       A94)                                 BF3) EF0) S01)

                                        235/50R18
                                        A94)

                                        245/45R18
                                        A94)

                                        255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                            e11*2007/46*2981*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar XF              225/50R18                            A02) bis A10)
                (Heckantrieb)          N235)                                A94) BF3) E19a)

                                        225/50R18 M+S

                                        235/45R18
                                        N245)

                                        245/45R18

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        225/50R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                           A94)               BF3) E19a) N235) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B32)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       • belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: 5328
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-F0-015
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 125 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 11b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018