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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 80835
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          LK 108
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                        720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
G, W, FW                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
J                              bis Modelljahr 08/2002                              120 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                               ab Modelljahr 09/2002                               140 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
K                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/5                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        225/40R18                          A01) bis A10)
               Laguna Break                                                K03)K15)K18)

e2*98/14*0206*39E    1190/1110(0)                                          5/108/60



Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e1*98/14*0263*28     1370 / 1370                                           5/108/60


Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177    Renault Espace           245/45R18                          A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e2*98/14*0265*34     1420/1410                                             5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          245/45R18                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e2*2007/46*0009*03   1420/1410                                             5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/5                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                  215/40R18                                  A01) bis A10)
                                      T89)                                       K04)K74)

                                               225/35R18
                                               T87)

                                               225/40R18

e2*2001/116*0364*09   1080-1125/1050-1210(0)                                     5/108/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                  215/40R18                                  A01) bis A10)
                                      T89)                                       K04)K74)

                                               225/35R18
                                               T87)

                                               225/40R18

e2*2007/46*0006*02    1080-1125/1070-1240(0)                                     5/108/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                           215/40R18                         A01) bis A10)
              (5-Loch)                         T89)                              K04)K74)

                                               225/35R18
                                               T87)

                                               225/40R18

N196 NT03             1095/1210                                                  5/108/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/5                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.05.2011




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