Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 108
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T,S,R,J,H, K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S80, 225/40R18 A02) bis A10)E42)
S80 T6 S03)
235/40R18
A01)K33)
e9*2001/116*0028*17E MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090 5/108/65
RA-000627-C0-015-12~VO-5-108-65-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80 CNG 225/40R18 A02) bis A10)
S03)
235/40R18
A01)K33)
e9*2001/116*0043*10 1070/1050 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 225/40R18 A02) bis A10)E42)
(nicht Cross Country, L21)S03)
bzw. XC 70) 235/40R18
A01)K15)
220 V70 Typ R 235/40R18 A01) bis A10)E42)
K15)S03)
e4*2001/116*0040*17E 1120/1170(CC: 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 225/40R18 A02) bis A10)
L21)S03)
235/40R18
A01)K15)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)S03)
220 S60 Typ R 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K33)S03)
e9*2001/116*0036*17E 1120/1050(0) 5/108/65
RA-000627-C0-015-12~VO-5-108-65-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)S03)
e9*2001/116*0044*12E 1170/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000627-C0-015-12~VO-5-108-65-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013
RA-000627-C0-015-12~VO-5-108-65-ET42.docx