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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/4                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                        BS5 80835
Art des Sonderrades:                                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                   LK 108
Radgröße:                                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                            108 mm
Lochzahl:                                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                                                 720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                         2200 mm

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke :                              Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
T,S,R,J,H, K                                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                          M14x1,5, Schaftlänge 33 mm



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S80,                    225/40R18                                  A02) bis A10)E42)
               S80 T6                                                             S03)
                                       235/40R18
                                       A01)K33)
e9*2001/116*0028*17E   MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090                                           5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80 CNG                225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                                  235/40R18
                                                  A01)K33)
e9*2001/116*0043*10    1070/1050                                           5/108/65



Typ:                           S
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                       225/40R18                         A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                        L21)S03)
               bzw. XC 70)               235/40R18
                                         A01)K15)

 220                    V70 Typ R                 235/40R18                A01) bis A10)E42)
                                                                           K15)S03)

e4*2001/116*0040*17E   1120/1170(CC: 1130/1190)                            5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
103            V70 Bifuel              225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           L21)S03)
                                                  235/40R18
                                                  A01)K15)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                        5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           K33)L21)S03)

 220                    S60 Typ R                 225/40R18 M+S            A01) bis A10)
                                                                           K33)S03)

e9*2001/116*0036*17E   1120/1050(0)                                        5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K33)L21)S03)

e9*2001/116*0044*12E   1170/1030(0)                                      5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags II zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-C0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.




Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.06.2013




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