Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 108
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F, F- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
N2D M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
215/45R18
225/35R18
225/40R18
K33)
74 bis 169 Volvo C30 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)S01)
215/45R18
E49)K44)K45)
225/40R18
E49)K44)K45)
100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
235/40R18
A01)K03)
e4*2001/116*0076*25 1140/1080 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 215/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)S01)
215/45R18
E49)K44)K45)
225/40R18
E49)K44)K45)
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
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Anlage-Nr. : 11a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10)
E48)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
232 Volvo S80 225/45R18 M+S A02) bis A10)
225/45R18
E47)
235/40R18
A01)E47)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
e9*2001/116*0057*15 1300/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 215/45R18 M+S A02) bis A10)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
E48)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
235/45R18
A01)K03)
e9*2001/116*0065*13 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
E48)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
120 bis 210 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
235/45R18
A01)K03)
e1*2001/116*0505*05 1260/1210(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
E48)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K03)K04)L22)
120 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
235/45R18
A01)K03)
e1*2007/46*0495*01 1280/1215(0) 5/108/63,3
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93) K01)
235/60R18
245/55R18
K04)
255/50R18
K04)
255/55R18
K04)K47)
e9*2001/116*0068*09 1290/1310(0) 5/108/63,3
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93) K01)
235/60R18
245/55R18
K04)
255/50R18
K04)
255/55R18
K04)K47)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93) K01)
235/60R18
245/55R18
K04)
255/50R18
K04)
255/55R18
K04)K47)
e1*2007/46*0339*04 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60 / V60, 215/45R18 A01) bis A10)
Volvo S60 / V60 Allrad K01)K04)
(Limousine, Kombi) 225/40R18
235/40R18
K49)
245/35R18
K49)
245/40R18
K48)K49)
e9*2007/46*0023*05 1250/1070(0) 5/108/63,3
Typ: F-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V60, 215/45R18 A01) bis A10)
Volvo V60 Allrad K01)K04)
(Kombi) 225/40R18
235/40R18
K49)
245/35R18
K49)
245/40R18
K48)K49)
e13*2007/46*1175*00 1220/1139(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte
auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
Blechradhauskante anzulegen.
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
ankleben).
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz"
einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012
RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx