Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 108 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F, F- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm N2D M14x1,5, Schaftlänge 33 mm D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04)S01) 215/45R18 225/35R18 225/40R18 K33) 74 bis 169 Volvo C30 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/45R18 E49)K44)K45) 225/40R18 E49)K44)K45) 100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) S01) 235/40R18 A01)K03) e4*2001/116*0076*25 1140/1080 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/45R18 E49)K44)K45) 225/40R18 E49)K44)K45) e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 232 Volvo S80 225/45R18 M+S A02) bis A10) 225/45R18 E47) 235/40R18 A01)E47)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) e9*2001/116*0057*15 1300/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 215/45R18 M+S A02) bis A10) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 120 bis 224 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 A01)K03) e9*2001/116*0065*13 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 120 bis 210 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 A01)K03) e1*2001/116*0505*05 1260/1210(0) 5/108/63,3 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: B-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 120 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 A01)K03) e1*2007/46*0495*01 1280/1215(0) 5/108/63,3 Typ: D ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) e9*2001/116*0068*09 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: D-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3 Typ: D-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) e1*2007/46*0339*04 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: F ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60 / V60, 215/45R18 A01) bis A10) Volvo S60 / V60 Allrad K01)K04) (Limousine, Kombi) 225/40R18 235/40R18 K49) 245/35R18 K49) 245/40R18 K48)K49) e9*2007/46*0023*05 1250/1070(0) 5/108/63,3 Typ: F-N2D ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo V60, 215/45R18 A01) bis A10) Volvo V60 Allrad K01)K04) (Kombi) 225/40R18 235/40R18 K49) 245/35R18 K49) 245/40R18 K48)K49) e13*2007/46*1175*00 1220/1139(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante anzulegen. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben). K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 11a Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-11a~VO-5-108-63_3-ET42.docx