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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    1/5                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        BS5 80835
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                   LK 112
Radgröße:                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                 640 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2200 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
8P, 8PB, 8J                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 215/40R18                                 A02) bis A10)
               Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        A01)K58)K59)

 184 bis 195          Audi A3 quattro         225/40R18
                      (3- und 5-türer)        A01)K58)K59)

e1*2001/116*0217*30   2WD: 1130/1005(0)                                           5/112/57
                      4WD:1155/1130(0)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    2/5                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 215/40R18                         A02) bis A10)
               Audi A3 quattro
              (3- und 5-Türer)          225/40R18
                                        A01)K58)K59)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080                                           5/112/57



Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                215/40R18                           A02) bis A10)

                                              225/40R18
                                              A01)K58)K59)
e1*2001/116*0241*00   1020/975(-)                                         5/112/57


Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          215/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K03)
                                              225/40R18
                                              K04)K58)K59)
e1*2001/116*0456*12   1135/985(0)                                         5/112/57


Typ:                           8J
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT,                 225/45R18                         A02) bis A10)
               Audi TT quattro
              (Coupe, Cabrio)           235/40R18

                                                245/40R18
 184 bis 200          Audi TT quattro,          225/45R18 M+S             A02) bis A10)
                      Audi TTS, (Coupe, Cabrio)
                                                235/40R18 M+S

                                              245/40R18 M+S
e1*2001/116*0369*14   1040/ 885 (-)                                       5/112/57




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Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         8J
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Audi TT                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
              (Coupe)
                                      235/40R18 M+S

                                        245/40R18 M+S

e1*2001/116*0375*00   1035/870(0)                                       5/112/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
       der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
       einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835



Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012




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