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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                              BS5 80835
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                         LK 112
Radgröße:                                                              8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                      50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  112 mm
Lochzahl:                                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                                72,50 mm
Zentrierart:                                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                       640 kg
bei Reifenabrollumfang:                                               2200 mm

Verwendungsbereich


Fahrzeughersteller                    : Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
169, 204, 204K, 245, 245G, 246 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                     130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142    A-Klasse               225/35R18                                         A01) bis A10)
                                                                                        K03)K04)K15)

e1*2001/116*0288*14   980/900 (935)                                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    2/5                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142    B-Klasse               215/40R18                                   A02) bis A10)


e1*2001/116*0314*08E   1005/900(935)                                              5/112/66,5



Typ:                         245G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85            B-Klasse NGT           215/40R18                                   A02) bis A10)


e1*2001/116*470*02     980/970(1000)                                              5/112/66,5


Typ:                           204
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse, Limousine      215/40R18                                 A02) bis A10)
                                        E59)

                                          225/40R18

                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          A01)K04)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                  K04)V00)
e1*2001/116*0431*20    1135/1145(1185)                                            5/112/66,5


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 225   C-Klasse, Coupe         215/40R18                                  A02) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    E59)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       215/45R18
                                       E59)

                                          225/40R18
                                                                                  Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0431*20                                                               5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    3/5                                                                    M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 200    C-Klasse, Kombi          215/40R18                                 A02) bis A10)E26)
                                        E59)

                                          225/40R18

                                          235/40R18

                                          245/35R18
                                          A01)K04)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)E26)
                                                                                  K04)V00)
e1*2001/116*0457*13   1160/1225 (1260)                                            5/112/66,5



Typ:                         246
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115    B- Klasse              215/40R18                                   A02) bis A10)

                                          225/40R18

                                          235/35R18
e1*2007/46*0751*00    1100/955(995)                                               5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1280 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
     so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teiletyp :                 BS5 80835


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012




RA-000627-B0-015-15~DB-5-112-66_5-ET50.docx