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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          BS5 80835
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                     LK 112
Radgröße:                                                          8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,50 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                   640 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2200 mm


Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                             Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
1P, 1PN, 5P, 5PN                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                            M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.. , e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 85       Seat Alhambra            225/40R18                                 A01) bis A10)E24)
                                                                                 K03)K04)K49)

e1*95/54*0036*16      2WD 1240/1280(1355)                                           5/112/57,1
e1*2001/116*0036*31   4WD 1240/1330(1405)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                             5P
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo    215/40R18                         A01) bis A10)
              (außer Freetrack)           E46)                              K03)

                                          215/40R18 M+S

                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18

 77 bis 155           Altea 4 Freetrack   225/40R18                         A02) bis A10)


e9*2001/116*0050*35   1140/1096(0)                                          5/112/57,1



Typ:                             5PN
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Altea XL, Toledo    215/40R18                         A01) bis A10)
              (außer Freetrack)           E46)                              K03)

                                          215/40R18 M+S

                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18

 77 bis 155           Altea 4 Freetrack   225/40R18                         A02) bis A10)


e9*2007/46*0012*04    1140/1096 (0)                                         5/112/57,1




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Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   215/40R18                         A01) bis A10)
                                      E46)                              K03)

                                         215/40R18 M+S

                                         225/35R18

                                         225/40R18
 177; 195                Leon            225/40R18                      A01) bis A10)
                                                                        K03)

e9*2001/116*0052*29     1077/950(0)                                     5/112/57,1



Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   215/40R18                         A01) bis A10)
                                      E46)                              K03)

                                         215/40R18 M+S

                                         225/35R18

                                         225/40R18
 177; 195                Leon            225/40R18                      A01) bis A10)
                                                                        K03)

e9*2007000/46*0013*05   1076/ 1017 (0)                                  5/112/57,1


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. :                      RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1280 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
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Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 80835


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012




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